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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-13

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-13

Wortprotokoll

Es geht noch um eine letzte Differenz, und zwar darum, ob der Bund den Kantonen vorschreiben soll, Beratungsstellen einzurichten. Der Bundesrat war von dieser Bestimmung von Anfang an nicht überzeugt, das hat er auch im entsprechenden Bericht zum Ausdruck gebracht. Auch beim Ständerat haben die Bedenken gegenüber einer solchen Regelung überwogen, denn es ist problematisch, den Kantonen bei Bundesgesetzen noch zusätzliche Aufträge zu erteilen, über das hinaus, was für den Vollzug eines Gesetzes unbedingt notwendig ist.

Diese Bestimmung in dieser Form ist nicht notwendig. Die Kantone haben zwar nicht bestritten, dass es solche Beratungsstellen braucht. Man wird das Gesetz kaum ohne solche Beratungsstellen umsetzen können. Es sind auch andere Dinge denkbar, aber im Moment sieht es nicht danach aus. Die Kantone haben gesagt: Wenn der Bund uns solche Beratungsstellen per Gesetz aufdrängt, will er ja dann auch sagen, wie diese auszusehen haben, und wir Kantone sollen das bezahlen. Es ist eine Abwendung vom Grundsatz im Finanzausgleich: Wer zahlt, befiehlt. Darum sollen die Kantone hier die Möglichkeit haben, ihren Weg zu gehen. Was sie tun müssen, ist, dieses Gesetz zu vollziehen. Es ist ein Eingriff in die kantonale Hoheit und eine Überwälzung von Kosten, wie sie für die Umsetzung des Gesetzes nicht notwendig sind.

Der Bundesrat warnt auch vor den präjudiziellen Wirkungen auf andere Rechtsbereiche: Kindesrecht, Vormundschaftsrecht - dazu werden wir bald eine neue Vorlage unterbreiten -, dort haben wir dann wieder ähnliche Probleme. Zur Durchsetzung von Bundeszivilrecht ist diese Bestimmung nicht notwendig.

Darum bitte ich Sie auch im Namen des Bundesrates, dem Ständerat und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.