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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2006-06-13

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat und der Ständerat haben das geltende Recht unverändert belassen, das ich Sie zu lesen bitte. Danach haben die Anwälte "eine Berufshaftpflichtversicherung nach Massgabe der Art und des Umfangs der Risiken, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, abzuschliessen". Es handelt sich hier um eine Berufsregel. Ich muss das unterstreichen, weil ich - Entschuldigung, Herr Bundesrat Blocher - leider davon ausgehen muss, dass Sie die Version des Bundesrates und des Ständerates, wie das gestern der Fall war, nicht vertreten.

Worum geht es? Es geht um die Haftpflicht der Anwälte. Gestern haben wir entschieden, dass diese Haftpflicht - entgegen der Version von Bundesrat und Ständerat - keine Voraussetzung für die Eintragung ins Anwaltsregister ist. Herr Hochreutener, der bekanntlich die Versicherungsbranche vertritt, hat gestern klar gesagt, die Haftpflicht, die Pflicht, sich zu versichern, sei nicht bestritten. Trotzdem wird das jetzt relativiert, indem man sagt: entweder eine Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Sicherheit. Herr Hochreutener wird sagen, nicht jeder Anwalt bekomme eine Haftpflichtversicherung; das betrifft vor allem auch die jungen Anwälte. Ich frage Sie: Wem wird eine Haftpflichtversicherung verweigert? Die Versicherer schliessen bekanntlich gerne Geschäfte ab. Wem wollen sie also einen solchen Abschluss verweigern? Es sind dies ganz klar die schlechten Risiken, die schwarzen Schafe, jene, die einen unseriösen Ruf haben, jene, die dafür bekannt sind, dass sie krumme Geschäfte machen.

Ausgerechnet diesen Leuten, denen eine Haftpflichtversicherung verweigert wird, will man die Pflicht erlassen, indem man sagt, sie könnten dann eine vergleichbare Sicherheit bringen, zum Beispiel eine Bankgarantie. Das kann es ja nicht sein. Bekommen dann diese Leute effektiv eine Bankgarantie, wenn sie so unseriös sind? Auch eine Hypothek ist sehr gefährlich. Bekanntlich ist das im Kanton Wallis der Fall, dass man so Sicherheitshypotheken macht für Notare, aber das ist dann auch sehr gefährlich. Oder eine Summe in bar - das ist ja auch wieder eine Illusion. Leute, die nicht seriös sind, junge Anwälte, die offenbar keine Versicherung bekommen, sind dann reich genug und können eine Summe in bar hinterlegen - das kann es ja nicht sein!

Es geht hier nicht so sehr um das Recht der Anwälte, obwohl die Anwälte möchten, dass sie den Ruf haben, seriös zu sein, und dass die schwarzen Schafe ausgeschaltet werden. Es geht hier aber in erster Linie um die Konsumentinnen und Konsumenten. Der Rechtsuchende, der Ratsuchende, der wegen eines groben Fehlers eines Anwaltes zu Schaden kommt, hat ein Recht auf Schadenersatz. Mit dieser Einfügung, mit dieser Relativierung der Haftpflichtversicherung, riskiert er, diesen Schadenersatz nicht mehr zu erhalten.

Ich bitte Sie deshalb, für die Version des Ständerates und des Bundesrates zu stimmen.