Huber Annemarie · 2000-10-02
Huber Annemarie · Bern · 2000-10-02
Wortprotokoll
Mit der Motion wird die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage verlangt, welche die Parteien sowie die Wahl- und Abstimmungskomitees verpflichten würde, ihre Finanzen offen zu legen. Dieses Anliegen wird seit über 20 Jahren diskutiert und regelmässig in parlamentarischen Vorstössen wieder aufgenommen. Das Anliegen ist an sich berechtigt und nachvollziehbar. Geld kann einen wesentlichen Einfluss sowohl auf die Art und Weise, wie die direkte Demokratie ausgeübt wird, als auch auf das Ergebnis von Wahlen und Abstimmungen haben.
Auch der Bundesrat hat schon 1988 in seinem Bericht über die Förderung der politischen Parteien festgehalten, dass eine Transparenz der Wahl- und Abstimmungskampagnen ethisch wünschbar wäre. Er kommt aber zum Schluss, dass dazu Sanktionsmöglichkeiten nötig wären, deren Durchsetzung schwierig wäre. Dies ist einer der Hauptgründe dafür, dass die bisherigen Bemühungen erfolglos geblieben sind.
Auch die Bemühungen des Bundesrates im Jahre 1997 waren nicht Erfolg versprechend, als es darum ging, in Beantwortung des Postulates Gross Andreas zur Rolle des Geldes in der direkten Demokratie zu untersuchen, inwieweit der Einsatz von Geldmitteln das Ergebnis von Urnengängen beeinflusse. Die Umfrage unter Parteien, Organisationen und Initiativkomitees lieferte nur wenige konkrete Anhaltspunkte. Nur etwa ein Drittel der Befragten antwortete, und davon nahm nur eine Minderheit inhaltlich Stellung. Die Mehrheit der Parteien äusserte sich damals gegen eine Offenlegung der Finanzen. In einer kürzlich durchgeführten informellen Umfrage unter den Bundesratsparteien äusserte sich die grosse Mehrheit gegen eine Offenlegung ihrer Finanzen. Dies ist einer der Gründe, weshalb der Bundesrat beantragt, die Motion nicht zu überweisen. Er tut dies aber auch wegen den Kontroll- und Abgrenzungsproblemen.
Die jüngsten Beispiele aus dem Ausland zeigen zudem, dass derartige Regeln umgangen werden können und auch umgangen werden. Regeln, die nicht durchgesetzt werden können, bergen die Gefahr in sich, dass das Vertrauen der Bevölkerung in sie verloren geht, was eine Gefahr für die direkte Demokratie bedeuten würde.
Obwohl ich mir bewusst bin, dass ich Herrn Baumann Ruedi enttäuschen muss, bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, die Motion nicht zu überweisen.
[PAGE 1083]