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Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · 2006-06-15

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-15

Wortprotokoll

Bei der längst überfälligen Revision des Arbeitsgesetzes plädiert die Mehrheit der WAK für die Herabsetzung des Jugendschutzalters auf 18 Jahre. Das Schutzalter ist heute im Arbeitsgesetz für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 19 Jahre und für Lehrlinge auf 20 Jahre festgelegt. Die Herabsetzung der Altersgrenze auf 18 Jahre bewirkt endlich die Übereinstimmung mit der zivilrechtlichen Volljährigkeit. Seit 1996 stehen den Jugendlichen ab dem 18. Altersjahr alle zivilrechtlichen Rechte und Pflichten zu. Sie können heiraten, die Fahrprüfung absolvieren, an Abstimmungen teilnehmen und Verträge abschliessen. Da ist es doch nur konsequent, ihnen auch die Entscheidungsfreiheit über ihre berufliche Tätigkeit und Arbeitszeit zu gewähren. Das Schutzalter 18 entspricht darüber hinaus dem im internationalen und insbesondere im europäischen Recht vorgesehenen Grenzwert für den Schutz der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Schweiz hier restriktivere Bestimmungen vorsehen sollte als ihre europäischen Nachbarländer.

Eines der Hauptargumente der Gegner einer Herabsetzung des Schutzalters ist die besondere Schutzbedürftigkeit der jungen Arbeitnehmenden. Folglich sollte in dieser Altersgruppe dem Gesundheitsschutz und der Unfallverhütung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Für die Gegner stellen die geltenden Bestimmungen keinen genügenden Schutz für die jugendlichen Arbeitnehmenden dar. So wird behauptet, dass nahezu die Hälfte der Lehrlinge im Durchschnitt zwölf Stunden am Tag arbeitet.

Die Mehrheit der WAK hält diese Behauptung für falsch und die Bedenken für unbegründet. Es ist ja richtig, der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken. Mindestens ebenso wichtig ist es aber, dass diejenigen den höchsten Schutz geniessen, die ihn am nötigsten haben, und das ist die Altersgruppe von 15 bis 18 Jahren und nicht jene der Volljährigen. Die geltende Regelung hat den Nachteil, dass sie für eine relativ heterogene Gruppe von Arbeitnehmenden gilt. Die Bedürfnisse der Jugendlichen sind gerade in diesem Lebensabschnitt jeweils sehr unterschiedlich. Durch gezieltere Massnahmen als bisher wird es möglich sein, auf die spezielle Situation der angesprochenen Altersgruppe, also 15 bis 18 Jahre, einzugehen. Es werden entsprechend weniger Ausnahmen von den Grundsätzen des Arbeitnehmerschutzes vorzusehen sein, was die Ausgestaltung und Umsetzung der Verordnung vereinfachen wird und weniger administrativen Aufwand für allfällige Ausnahmebewilligungen verursachen wird.

Die Herabsetzung des Schutzalters wird es den Jugendlichen ab 18 Jahren erlauben, wie Erwachsene am Sonntag und in der Nacht zu arbeiten, ohne komplizierte Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen zu müssen. Davon werden insbesondere leistungsschwächere Jugendliche profitieren, aber auch solche mit frühzeitigem Lehrabschluss. Die Letztgenannten konnten bisher keine uneingeschränkte Erwerbstätigkeit als Erwachsene aufnehmen und im Extremfall ihren erlernten Beruf nicht einmal ausüben. Die Herabsetzung des Schutzalters ist daher ein sinnvoller Beitrag zur Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt und zur Bekämpfung der leider immer noch hohen Jugendarbeitslosigkeit auch in der Schweiz. Zudem dürfte in der Folge die Bereitschaft der Arbeitgeber steigen, wieder mehr Lehrlinge auszubilden. Die Schweiz sollte nicht die gleichen Fehler wie unsere Nachbarländer Deutschland und Frankreich machen, wo die Überreglementierung des Arbeitsmarktes zu hoher Arbeitslosigkeit geführt hat. Infolge des stark ausgebauten Kündigungsschutzes hat beispielsweise Frankreich eine besorgniserregend hohe Jugendarbeitslosigkeit.

Die Mehrheit der WAK ist der Ansicht, dass den Schweizer Betrieben keine unnötigen arbeitsrechtlichen Hindernisse auferlegt werden dürfen, wenn der Wettbewerbsvorteil der Schweiz nicht gefährdet werden soll.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der WAK zu folgen und somit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des Arbeitsgesetzes zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.