Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2000-10-02
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-10-02
Wortprotokoll
Das Erbschaftssteuer-Abschaffungsdomino geht weiter. Stein um Stein fällt, und zurück bleibt eine empfindliche Lücke in den kantonalen Haushalten. Selbstverständlich: Die anziehende Konjunktur und die damit zusammenhängenden, steigenden Steuererträge vermögen diese Lücken noch zu kaschieren; doch verdecken sie eben nicht nur das Loch der Steuerausfälle, sondern vor allem auch die problematische Steuerordnung dahinter.
Machen wir uns nichts vor: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird auch in weiteren Kantonen ganz oder teilweise abgeschafft. Zwei ganz wichtige Bereiche werden dann in der Schweiz nicht oder kaum mehr besteuert: die privaten Börsengewinne und die Erbschaften respektive Schenkungen. Das Verhältnis wird sich also zugunsten der Einkommens- und Konsumsteuern verschieben. Relativ gesehen wird also die Arbeit teurer und die Belastung der kleinen Einkommen höher. Das ist volkswirtschaftlicher Blödsinn. Wollen wir zukunftsfähig sein, müssen wir unsere Steuerordnung anders ausrichten. Wir müssen vermehrt statt der Arbeit die Energie besteuern, und wir müssen vermehrt statt den arbeitenden Menschen das arbeitende Geld besteuern.
Besonders problematisch ist das Abschaffungsdomino für die wirtschaftlich schwachen Kantone. Auch sie werden sich früher oder später dem Druck beugen und ihre Erbschafts- und Schenkungssteuern abschaffen müssen, um nicht die grossen Vermögen und damit auch die grossen Einkommen zu verlieren. Sie geraten damit unweigerlich in einen Teufelskreis. In den finanzschwachen Kantonen wird nämlich die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuern zwingend eine Erhöhung der Einkommenssteuern zur Folge haben. Die Konkurrenzfähigkeit dieser Kantone wird damit weiter geschwächt, und die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben gefährdet. Die Ökonominnen und Ökonomen sind sich weitgehend einig: Eine massvolle Erbschaftssteuer ist ein besonders sinnvoller und besonders wirksamer steuerlicher Eingriff. Die Verzerrungseffekte sind vergleichsweise gering; auch aus der Perspektive der Steuergerechtigkeit ist eine Erbschaftssteuer insbesondere auf hohen Vermögen sehr zu begrüssen. Das ist keine Behauptung von mir, sondern eine Aussage von Thomas von Ungern-Sternberg, Professor an der Universität Lausanne.
Zum Stichwort hohe Vermögen und Steuergerechtigkeit: Kann sich jemand, der 2 Millionen Franken erbt, wirklich beklagen, wenn er oder sie wegen der Erbschaftssteuer "nur" 1,7 Millionen Franken erhält? Wer erbt, hat für das Geld selber ja nichts geleistet. Es tut mir leid, aber ich muss für einmal meine Grosstante als Beispiel bemühen: Sie liegt im Pflegeheim und ist dank dem neuen KVG gut versichert. Ihr Vermögen wird kaum angetastet und vermehrt sich dank geschickter Anlagepolitik ihrer Grossnichten und -neffen sogar noch. Weshalb soll ich, falls ich davon einmal etwas erbe, nicht einen Teil in Form einer Erbschaftssteuer an den Staat zurückgeben, nachdem ich von diesem Staat bei der ganzen Pflege und Betreuung dieser alten Dame dermassen profitiert habe? Das ist doch nur recht und billig und tut auch niemandem weh. Wenn wir aber stattdessen ständig höhere Krankenkassenprämien oder höhere Einkommenssteuern zahlen müssen, dann tut das jemandem weh, und zwar besonders den Leuten mit kleinem Einkommen.
Die Erbschaftssteuer ist eine gerechte und wirtschaftlich sanfte Steuer. Sie muss natürlich auch entsprechend ausgestaltet werden; die Vermögensgrenzen müssen so angesetzt werden, dass die Erben eines kleinen Häuschens dieses deswegen nicht veräussern müssen; bei den Nachfolgeregelungen in Klein- und Mittelbetrieben muss darauf geachtet werden, dass die Belastung die Zukunft dieser Betriebe nicht gefährdet. Mit anderen Worten: Alle in der Regel vorgebrachten Bedenken müssen und können in der konkreten Ausgestaltung berücksichtigt werden.
Nach der Forderung meiner Motion sollen eidgenössische Erbschaftssteuern so ausgestaltet sein, dass die Kantone im Vergleich zu heute keine Einbussen erleiden. Kantone, die ihre Erbschaftssteuern nach wie vor erheben, würden also gegenüber denjenigen, welche sie jetzt abschaffen, bevorzugt.
Gleichzeitig aber soll der zusätzliche Ertrag in eine Kinderrente fliessen. Dazu möchte ich folgende Bemerkungen machen: Eine Kinderrente von monatlich gut 500 Franken für das erste Kind und von gut 250 Franken für die weiteren Kinder könnten wir heute schon ohne einen Rappen Mehrkosten einführen.
Dazu müssten einzig die Steuerabzüge für Kinder abgeschafft und die Zulagen auf die erwähnte Höhe angehoben werden. Der Effekt: Profitieren mit den Steuerabzügen vor allem hohe Einkommen, würden mit einer Kinderrente vor allem mittlere und kleine Einkommen unterstützt. Das Geld käme also dahin, wo es wirklich gebraucht wird. Um aber die tatsächlichen Kosten der Kinder abzudecken, müssten wir die Zulagen auf mindestens 600 Franken für das erste und 300 Franken für die weiteren Kinder erhöhen. Dazu könnte uns eine eidgenössische Erbschaftssteuer die nötigen Mittel verschaffen.
Weshalb soll ein Teil einer eidgenössischen Erbschaftssteuer den Kindern zukommen? Kinder werden in der Schweiz zunehmend zu einem Armutsrisiko. Jede zehnte Familie in der Schweiz lebt knapp unter oder an der Armutsgrenze. Immer mehr Paare verzichten aus finanziellen Gründen auf Kinder, oft vor allem auf ein zweites oder drittes Kind. Die finanzielle Situation ist vor allem für Paare in mittleren oder unteren Einkommensklassen ein wichtiger Grund für den Verzicht auf Kinder; dies führt zu einer ständig sinkenden Geburtenrate, die wir auch aus den demographischen Zahlen ersehen.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion zu unterstützen, damit eine sinnvolle Steuer weiterhin erhoben werden kann und gleichzeitig etwas für den Generationenvertrag und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft getan wird.
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