Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2006-06-15
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-15
Wortprotokoll
Dass niemand von der FDP-Fraktion da ist, um die eigene Motion zu verteidigen, ist vielleicht ein Zeichen dafür, dass eingesehen wurde, dass man sie zurückziehen könnte. Das wäre wahrscheinlich das Intelligenteste und auch die beste Sparmassnahme. Was diese Motion fordert, hat der Bundesrat mit einer Weisung schon längst erfüllt, und er hat das bei dieser Gelegenheit auch noch verbessert; das ist zu sagen. Die Forderungen sind präziser gefasst, und sie sind auch sinnvoller.
Sie erinnern sich, dass wir beim Kartellgesetz auch über die Funktion und Aufgabe des Preisüberwachers diskutiert haben. Ich möchte einfach daran erinnern, was die Aufgaben des Preisüberwachers gemäss Artikel 4 des Preisüberwachungsgesetzes sind. Absatz 1: Der Preisüberwacher beobachtet die Preisentwicklung. Absatz 2: Er verhindert oder beseitigt die missbräuchliche Erhöhung und Beibehaltung von Preisen. Absatz 3: Er orientiert die Öffentlichkeit über seine Tätigkeit.
Diese Informationspflicht ist im Gesetz festgehalten und jetzt auch vom Bundesrat dahingehend konkretisiert worden, dass das jährlich in seinem Jahresbericht passieren soll. Diese Anforderung ist erfüllt. Hingegen haben die Motionäre übersehen, was wirklich die Hauptaufgabe des Preisüberwachers ist, nämlich die Bekämpfung der missbräuchlichen Erhöhung von Preisen bzw. der missbräuchlichen Beibehaltung von hohen Preisen.
Es kann nicht angehen, dass dem Preisüberwacher jetzt eine ganz spezifische Aufgabe als praktisch einzige zugewiesen wird, nämlich die in Ziffer 3 der Motion: "Der Preisüberwacher richtet seine Arbeit auf das Ziel aus, Anzahl und Anteil der Preise, die nicht im freien Markt gebildet werden, zu reduzieren." Das ist eine ganz andere Aufgabe als jene, für die der Preisüberwacher überhaupt gedacht war. [PAGE 957] Deshalb ist dieser Punkt, der so dezidiert eine Zielrichtung verlangt, falsch. Der Bundesrat hat das etwas aufgeweicht, indem er in der Weisung geschrieben hat: "Der Preisüberwacher richtet seine Tätigkeit im Rahmen des geltenden Rechtes insbesondere darauf aus ...." Das bedeutet, dass der Preisüberwacher wirklich auch noch andere Aufgaben wahrnehmen kann, als sich nur auf administrierte Preise zu kaprizieren. Das ist nämlich wirklich nicht seine erste Aufgabe.
Dann wird auch im Text etwas unterstellt, wenn in Ziffer 1 der Motion steht: "Der Preisüberwacher unterliegt der Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung über die konkreten volkswirtschaftlichen Schäden ...." Von "Nutzen" steht da nichts, und deshalb finde ich auch die Weisung des Bundesrates viel intelligenter, der einfach auf "Wirkungen" ausgeht. Es muss ja nicht immer ein Schaden vorhanden sein.
Ich denke, dass diese Motion auch ein Vor- und Nachgeplänkel gegen den Preisüberwacher bzw. für seine Abschaffung war und ist. Der Bundesrat hat entschieden, dass er weiterhin einen will. Das Gesetz sieht praktisch alles vor, was die Motion verlangt, und mit der Weisung des Bundesrates ist die Motion mehr als erfüllt. Ich würde zu Herrn Pelli und der freisinnig-demokratischen Fraktion sagen: Ziehen Sie diese Motion zurück, Sie tun damit etwas Gutes.