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AB 66393

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-23

Wortprotokoll

Ich spreche jetzt nicht generell zum Eintreten, sondern nur zum Ordnungsantrag der Minderheit Baader Caspar. Wir werden die generelle Eintretensdebatte, falls der Ordnungsantrag abgelehnt wird, im Anschluss daran führen.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, den Ordnungsantrag der Minderheit der WAK auf Sistierung der Beratung abzulehnen. Die Minderheit der WAK will mit den Beratungen zum Zollgesetz zuwarten, bis klar ist, was mit dem Übereinkommen von Schengen im Rahmen der "Bilateralen II" passiert. Die Mehrheit der Kommission hat diesen Antrag mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, weil sie die Revision des Gesetzes nicht verzögern will und weil sich die Sistierung der Beratung materiell nicht aufdrängt.

Es ist so, wie Herr Baader gesagt hat: Mit dem Zollgesetz werden verschiedene Erscheinungen des Zollwesens geregelt. Es betrifft tatsächlich nicht nur die fiskalischen Aspekte [PAGE 1365] des Warenverkehrs, sondern auch sicherheitspolitische Massnahmen und den Vollzug verschiedenster Bundesgesetze durch die Zollverwaltung. Am Zoll werden nicht nur Waren kontrolliert - das ist richtig -, sondern auch Personen, und diese Kontrollen werden immer wichtiger. Darauf weist auch Artikel 1 des Zollgesetzes hin.

Was ändert sich nun mit den "Bilateralen II", insbesondere mit dem Schengener Abkommen, im Verkehr mit der EU?

1. Die Personenkontrollen: Mit dem Schengener Abkommen darf die Schweiz bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern keine Personenkontrollen mehr allein aufgrund der Tatsache durchführen, dass sie die Grenze überschreiten. Personenkontrollen sind aber auch bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern im Zusammenhang mit Warenkontrollen oder auch aufgrund eines konkreten Anfangsverdachts in Bezug auf eine Gesetzesverletzung weiterhin möglich. Bei den Personenkontrollen von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern ändert das Abkommen überhaupt nichts.

2. Die Warenkontrollen: Wir haben keine Zollunion mit der EU. Deshalb werden auch nach Abschluss der "Bilateralen II" inklusive des Schengener Abkommens an der Grenze auch bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern weiterhin Warenkontrollen durchgeführt werden. Damit ist klar, dass es auch nach Abschluss der "Bilateralen II" weiterhin Kontrollen an der Grenze geben wird. An der formalen Aufgabenorganisation der Zollverwaltung oder am Verfahren ändert sich nichts.

Herr Baader - Sie haben es gehört - hat nun mit dem Minderheitsantrag geltend gemacht, die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen müssten, falls die Abkommen eine Zustimmung finden würden, neu geregelt werden, da die Kontrollen vermehrt nicht an der Grenze, sondern im vorgelagerten Raum durchgeführt würden. Gestatten Sie mir dazu folgende Bemerkungen:

1. Bereits heute werden viele Kontrollen nicht direkt an der Grenze, sondern im grenznahen Hinterland durchgeführt - das ist nicht neu!

2. Wie Sie alle wissen, hat der Bund kein eigenes Territorium. Alle Aufgaben, die ihm kraft Bundesverfassung zugewiesen sind - dazu gehört auch das Zollwesen -, erfüllt er auf Kantonsgebiet. Das trifft auch für die abschliessenden Kompetenzen zu, z. B. für Zollerhebungen. Das impliziert auch, dass es eine klare Kompetenzregelung gibt. Sie ist nur nicht konfliktär. Deshalb haben wir nicht explizit darüber sprechen müssen, dass der Bund diese Aufgaben auf Kantonsgebiet erfüllt.

3. Weiter hat der Bund auch sicherheitspolitische Aufgaben, die ihm kraft Bundesgesetz zugewiesen sind, z. B. im Asylrecht, beim Schutz ausländischer Einrichtungen und beim Vollzug völkerrechtlicher Verträge. Auch diese Aufgaben muss er auf Kantonsgebiet erfüllen. Es stimmt, dass die Polizeihoheit bei den Kantonen liegt. Damit kann es im Bereich der sicherheitspolitischen Aufgaben des Bundes zu Überschneidungen kommen mit den sicherheitspolitischen Aufgaben, die die Kantone wahrnehmen. Das ist aber eine Situation, die wir bereits heute haben. Auch daran ändert sich mit "Schengen" nichts! Diese Überschneidungen können im Gegenteil dazu führen, dass durch eine intelligente Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen Synergien genutzt werden können.

Herr Baader hat nun darauf hingewiesen, dass zur Klärung dieser Aufgabenteilung Gespräche mit den Kantonen geführt werden. Es sind Absprachen erforderlich; solche Absprachen sind bereits bisher erfolgt. Es trifft zu - ich denke, Herr Bundesrat Merz wird sich im Einzelnen zum Stand der Aussprache mit den Kantonen äussern -, dass diese Aufgabenteilung aktuell Gegenstand von Diskussionen mit den Kantonen ist. Wir haben bereits heute Vereinbarungen zwischen Bund und Kantonen; es sind 15 an der Zahl. Das Zollgesetz sagt nicht, wie die Aufgabenteilung inhaltlich organisiert werden muss. Es bringt neu aber eine klare gesetzliche Grundlage für solche Vereinbarungen.

Nochmals: Die inhaltlichen Vereinbarungen, die derzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen Bund und Kantonen sind, sind nicht Gegenstand des Zollgesetzes. Das Zollgesetz sagt nur, dass solche Vereinbarungen abgeschlossen werden. Das Zollgesetz gibt dem Bund auch keine neuen Kompetenzen, die er nicht bereits aufgrund der Verfassung hätte. "Schengen" führt auch in keinem Punkt zu einer Kompetenzverschiebung zwischen Bund und Kantonen, die bei der Behandlung dieses Gesetzes beachtet werden müsste.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, den Sistierungsantrag abzulehnen. Sie würden damit nur die Beratung eines wirtschaftlich notwendigen Gesetzes unnötig verzögern. Ich bitte Sie, die materielle Debatte heute zu führen.

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