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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2006-06-20

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-20

Wortprotokoll

Ich spreche nur zur formellen Abwicklung dieses Geschäftes.

Die parlamentarische Beratung über die Genehmigung dieses Abgabesatzes hat eine Unklarheit in Bezug auf die Interpretation der Gewaltenteilung zwischen Bundesrat und Parlament aufgezeigt. Wieso? Artikel 6 des CO2-Gesetzes verpflichtet den Bundesrat, unter gewissen Voraussetzungen eine CO2-Abgabe einzuführen. In Artikel 7 wird festgehalten, dass dieser vom Bundesrat beschlossene Abgabesatz der Genehmigung durch die Bundesversammlung unterliegt. Wie stellt sich nun der Sachverhalt heute dar? In der parlamentarischen Beratung hat unser Rat über nicht weniger als sechs Anträge aus der Kommission zu befinden, in denen der Abgabesatz mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Abgabesatz nicht identisch ist. Das heisst, der Nationalrat genehmigt heute allenfalls im Voraus einen Abgabesatz, den der Bundesrat dann im Nachhinein zu beschliessen hätte. Damit setzen wir den Bundesrat unter Sachzwang. Wir flüstern dem Bundesrat etwas ins Ohr oder geben ihm einen Bleistift in die Hand und sagen, was er zu schreiben habe. Diese Umkehr der Reihenfolge von Beschluss und Genehmigung wirft staatspolitische Fragen in Bezug auf eine korrekte Gewaltenteilung zwischen [PAGE 1025] Exekutive und Legislative auf. Im Sinne einer klaren Regelung sollte sich der Gesetzgeber in Zukunft an das halten, was er im Gesetz geschrieben hat.

Ich habe mit dem Präsidenten der SPK vereinbaren können, dass er diese Problematik an einer nächsten Sitzung dieser Kommission traktandiert - ich danke Andreas Gross für die Bereitschaft, das zu tun -, und ich werde allenfalls einen entsprechenden politischen Vorstoss deponieren.