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Escher Rolf · Ständerat · 2006-06-07

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-07

Wortprotokoll

Ich gebe Ihnen vorab eine Zusammenfassung der Ansicht der Minderheit Ihrer Kommission.

Nach unserer Meinung stürzte sich der Bundesrat wirklich Hals über Kopf in dieses Geschäft, er veranstaltete wahrlich eine falsch aufgegleiste Hauruck-Übung. Daraus resultierte eine mangelhafte, unausgereifte bundesrätliche Vorlage, die mehr Fragen aufwirft als Antworten gibt. Das Verfahren ist heute derart vermurkst, dass es nicht ordentlich "geheilt" werden kann, es würde ein Flickwerk bleiben. Der Bundesrat muss mit der notwendigen Ruhe und Gelassenheit eine neue, bei Parlament und Volk mehrheitsfähige Lösung erarbeiten. Das aber kann nicht mit einem Rückweisungsantrag geschehen. Das Sachgeschäft muss von Grund auf neu aufgegleist werden, das aber ist nur mit einem Nichteintretensentscheid zielführend. Es ist nicht möglich, mit zwei, drei präzisen Parlamentsaufträgen dem Bundesrat eine Überarbeitungsanweisung zu erteilen. Das vermag auch die Kommissionsmehrheit mit ihrem Rückweisungsantrag nicht, denn es geht nicht um das Flicken einer Zahnlücke, es geht um ein neues Gebiss, und zwar oben und unten. Niemand in der Kommission, die Mehrheit nicht und die Minderheit auch nicht, kann der Vorlage des Bundesrates zustimmen.

Lesen Sie die Begründung der Rückweisung auf der Fahne. Da werden vom Bundesrat Darlegungen verlangt für eine Aktienmehrheit von 51 Prozent, für eine Sperrminorität von 34 Prozent und für weitere Varianten einer Teilprivatisierung. Instrumente für die Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbes werden angemahnt. Wie kann das sicherheitspolitische Risiko ausgeschaltet werden? Ich verweise auf die Fragen des Mitberichtes unserer Sicherheitskommission. Wie kann die Staatsunabhängigkeit von Radio und Fernsehen sichergestellt werden? Wie können die Rollenkonflikte des Bundes gelöst werden? All diese und weitere Fragen stellt der Rückweisungsantrag.

Der Rückweisungsantrag der Mehrheit verlangt also vom Bundesrat eine vollständige Neubearbeitung des Sachgeschäftes. Das aber ist nicht Sinn und Zweck dieses parlamentarischen Instrumentes "Rückweisung an den Bundesrat". Die Minderheit ist der Überzeugung, dass ein Flickwerk nicht zum Ziel führen kann, dass eine Heilung des Patienten nicht möglich ist. Wir müssen die falsch aufgegleiste Übung von Grund auf neu an die Hand nehmen.

Einige möchten nun den Teufel an die Wand malen und behaupten, mit dem Nichteintreten sei das Sachgeschäft definitiv vom Tisch. Der Bundesrat werde daraus schliessen, das Parlament wolle gar keine Lösung. Das aber wäre eine Trotzreaktion des Bundesrates. Das wäre wirklich "täubelen", und dafür ist der Altersdurchschnitt des Bundesrates wirklich zu hoch. Der Bundesrat kann ja nicht vorher alle Alarmglocken läuten, wie er es getan hat; der Bundesrat kann nicht das Parlament zu einem dringlichen Verfahren geradezu drängen, wie er es versucht hat; und wenn dann das Parlament sagt: "So nicht, das Geschäft muss von Grund auf neu aufgerollt werden", dann kann der Bundesrat wohl nicht sagen, er mache nicht mit. Das wäre nicht nur "täubelen", das wäre pflichtwidriges Verweigern.

Das Nein der Kommissionsminderheit ist also nicht die Verweigerung der Diskussion, sondern das Nein ist der Ausdruck der Überzeugung, dass der Karren zwar im Dreck steckt, dass aber ein Neustart notwendig ist, dass der Bundesrat ruhig und auch zügig neu und umfassend analysiert, dass er die verschiedenen Varianten ausführlich darlegt, dass er diese Varianten eingehend evaluiert. Das aber bedeutet auch, dass eine neue Vernehmlassung durchgeführt werden muss, dass in der Folge auch aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses dem Parlament eine neue Botschaft mit neuem Antrag zu unterbreiten ist. Und dann kommt das Parlament zum Zuge, Herr Kollege Pfisterer, wenn vernünftige Grundlagen auf dem Tisch liegen.

Mit dem Nichteintreten machen wir einen sauberen Schnitt. Wir sorgen damit für die notwendige Ruhe und für ein gesetzlich korrektes, neues Gesetzgebungsverfahren. Mit Eintreten und Zurückweisen an den Bundesrat zerschlagen wir nur weiteres Geschirr und verlängern dieses Verfahren unnötig. Denn dabei geht die Chose zurück an die nationalrätliche Kommission, dann in den Nationalrat, und wenn dieser an seinem Beschluss festhält, was zu vermuten ist, kommt sie wieder zurück in unsere Kommission, dann ins Ständeratsplenum und irgendwann im nächsten Winter zum Bundesrat. Gerade dieses Pingpong schafft weitere Unruhe, bringt noch mehr Unruhe in die Swisscom, und gerade das sollten wir diesem Unternehmen, das zu 60 Prozent dem Bund gehört, nicht antun.

Wir haben diesem Unternehmen schon genug angetan: Wir haben diese börsenkotierte Unternehmung von höchster Stelle aus als "Klumpenrisiko" beschimpft; wir erklären möglichen zukünftigen Aktionären, welche die Swisscom-Anteile möglichst teuer kaufen sollen, andauernd, dass sich die Swisscom wirtschaftlich im Sinkflug befindet; und nun wurden noch Leserbriefaktionen initiiert, welche die Swisscom als zukünftigen Nonvaleur qualifizieren. Oh, welch kaufmännischer Unsinn, muss ich beifügen, nomen est omen! Da kommt bei mir schon langsam der Verdacht auf, dass hier das Terrain vorbereitet werden soll, damit dereinst mächtige Financiers die Bundesmehrheit billig erwerben können. Diesen Spielchen sollten wir nun ein Ende bereiten. Ziehen wir hier jetzt einen Schlussstrich, und gehen wir mit Ruhe und Besonnenheit dieses schwierige und heikle Sachgeschäft neu an. Führen wir es so zu einer für Parlament und Volk mehrheitsfähigen Lösung, denn das ist die jetzige Vorlage des Bundesrates beileibe und zugegebenermassen nicht.

Was wollen wir denn eigentlich, was will die Kommissionsminderheit? Sie will eigentlich das Gleiche, das alle anderen auch als Ziel vorgeben. Sie will, dass die für die Grundversorgung dieses Landes wichtige Telekominfrastruktur, die in massgeblichen Teilen noch immer eine Monopolinfrastruktur ist, weiterhin inländisch beherrscht bleibt und nicht in ausländische Hände fällt. Auch der Bundesrat sagt heute, er wolle keine Übernahme der Swisscom durch ausländische Aktionäre. Bundesrat Merz bezeichnete dieses Ziel in der Kommission als virtuose Aufgabe. Die Swisscom-Spitze selbst will, dass ein langfristiges schweizerisches Aktionariat [PAGE 331] aufgebaut wird, das auch zukünftig nicht durch das Ausland beherrscht werden kann.

Der Bundesrat hat aber bis heute noch nicht aufgezeigt, wie er diese "virtuose" Aufgabe lösen wird. Diese Aufgabe ist aber nicht irgendein Teilproblem der Swisscom-Vorlage; diese Aufgabe ist das grundsätzliche Kernproblem dieses Sachgeschäftes. Dieses Kernproblem kann nicht durch eine Rückweisung an den Bundesrat gelöst werden. Die Vorlage muss von Grund auf neu aufgegleist werden.

Darum, zu diesem Zweck und mit dieser Begründung beantragt Ihnen die Kommissionsminderheit Nichteintreten auf die Vorlage.

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