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Bieri Peter · Ständerat · 2006-06-07

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-07

Wortprotokoll

Es ist schon viel gesagt worden, und wahrscheinlich ist es schwierig, Neues hinzuzufügen. Wenn man sich jedoch in der Kommission lange mit dieser Thematik befasst hat, gibt es persönliche Überzeugungen und Befindlichkeiten, die wir hier als Kommissionsmitglieder darstellen möchten. Seit der Bekanntgabe des Bundesrates, er wolle die Swisscom verkaufen, sind viele Pro- und Contra-Argumente aufgetischt worden. Wer sich bemüht, diesen Gedanken unvoreingenommen zu folgen und sie abzuwägen, wird erkennen - sofern er nicht apodiktisch einer reinen Wirtschaftslehre verpflichtet ist, welche je nachdem auf der rechten oder auf der linken Ideologie fusst -, dass der Telekommunikationsmarkt von gestern und heute nicht derjenige von morgen ist. Es ist deshalb Aufgabe von Regierung und Parlament, vorzusehen, dass ein heute gut funktionierendes und rentables Unternehmen den Herausforderungen von morgen gewachsen ist. Handlungsbedarf ist gegeben; es genügt nicht, den Kopf in den Sand zu stecken und die Augen vor den Entwicklungen zu verschliessen.

Es fragt sich jedoch, in welche Richtung unsere Reaktion auf diese Entwicklung gehen soll und wie wir den Weg zusammen mit der Bevölkerung und mit dem Unternehmen und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit seinen Eigentümern, den Aktionären, gehen sollen. Sowohl der bisherige als auch der neue Präsident des Verwaltungsrates der Swisscom haben uns in Gesprächen versichert, dass ein Scheitern der Vorlage vor dem Volk dem Unternehmen nachhaltig schaden würde. Jetzt zeigen Ihnen die Umfragen in einer geradezu krassen Deutlichkeit, dass die Vorlage des Bundesrates in einer Volksabstimmung keine Chance hätte. Etwas durchzuzwängen, um dann kläglich unterzugehen - damit wäre für das Unternehmen eine schlechte Ausgangslage und für Bundesrat und Parlament ein ganz erheblicher Vertrauensverlust verbunden.

Warum kann der Bundesrat weder uns noch das Volk von einem solchen Vorgehen überzeugen? Ich denke, es gibt zwei hauptsächliche Gründe: Zum einen steckt der Bundesrat das Ziel mit einer Vollprivatisierung viel zu hoch; dies nicht zuletzt im Hinblick auf die Tatsache, dass unsere Bürgerinnen und Bürger mit der Grundversorgung gewissermassen auch emotional einen Teil schweizerischer Identität verbinden. Auch vermag die bundesrätliche Beteuerung, die Grundversorgung sei im Gesetz hinreichend geregelt, nicht vollends zu überzeugen, gibt es doch grosse Fragezeichen, ob auch in Zukunft eine flächendeckende, moderne Grundversorgung ohne Qualitätseinbussen und gleichzeitig ohne neue Bundessubventionen an rentable private Firmen möglich sein wird. Zum anderen kann oder will uns der Bundesrat die vielen offenen Fragen, die mit einer Privatisierung verbunden sind, nicht oder nur ungenügend beantworten. Ich nenne ganz kurz zwei Beispiele:

1. Eine Thematik, die wir in der sicherheitspolitischen Diskussion berührt haben, betrifft all die Fragen der militärischen Verwendung der heutigen Swisscom-Netze. Wenn uns gesagt wird, es koste zwischen 175 und 450 Millionen Franken, den militärischen Teil herauszulösen, dann ist das eine unbefriedigende Antwort. Auch wurde uns gesagt, man habe den Militärattachés den Auftrag erteilt, abzuklären, wie sich die Situation in anderen Ländern verhalte, man könne im Moment noch keine Antwort geben. Und der Generalstabschef gab uns im Jahre 2000 bezüglich der militärischen Verwendung der Swisscom-Anlagen eine völlig andere Antwort, als es der heutige Chef der Armee tut.

2. Wir haben bei der Öffnung der letzten Meile einen Beschluss gefasst, der im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates stand, der eine weitgehende Öffnung der letzten Meile verlangt hatte. Dies hat gezwungenermassen auch Auswirkungen auf das Unternehmen, das bis heute mehrheitlich in Staatsbesitz ist und in Zukunft in Privatbesitz sein soll. Wir privatisieren ein Unternehmen, das zumindest zum Teil ein Monopol hat. Und jetzt muss ich Sie fragen, ob es wirklich Wettbewerb ist, ein Unternehmen zu privatisieren, das gleichzeitig ein bisher staatliches Monopol besitzt. Auch auf diese Frage konnte uns das Bakom keine zufriedenstellende Antwort geben. Vielmehr vermutete es, dass einzelne Punkte im Fernmeldegesetz vom Parlament nur angenommen wurden, weil im Entscheidzeitpunkt die Mehrheit an der Swisscom in Bundeshand war. Sie haben damals also einen Entscheid gefällt - auch unsere Mehrheit hier drin, ich war bei der Minderheit -, den der Bundesrat so nicht wollte und der eine völlig andere Situation bezüglich der Swisscom und der letzten Meile beinhaltet.

Diese zwei Beispiele zeigen, dass hier doch viele Problemkreise ungeklärt sind.

Unsere Kommission hat dank der umsichtigen Vorarbeit unseres Präsidenten ihrem Rückweisungsantrag einen umfangreichen Katalog offener Fragen angehängt. Ich könnte hier auch noch die vielfältigen Fragen bezüglich der Benutzung fremden Grundeigentums durch ein bisher mehrheitlich staatliches Unternehmen erwähnen; die Grundeigentümer hatten bis anhin Durchleitungen zu erdulden, dies wird in Zukunft so nicht mehr der Fall sein. Die Fragen gehen weiter, wenn man nicht einfach am Ort treten will, sondern für neue, aber mehrheitsfähige Lösungen offen ist, welche die Anliegen und Bedenken der Bevölkerung aufnehmen. Bei den Hearings hat der neue Verwaltungsratspräsident der Swisscom, Anton Scherrer, gesagt, die Privatisierung sei eine Frage der politischen Machbarkeit und er verschliesse sich anderen Möglichkeiten nicht, zumal auch im Ausland nicht einfach die volle Privatisierungsschiene gefahren worden sei. Als Beispiel könne er Deutschland, Frankreich oder Österreich erwähnen. Zudem gelte es vorzusehen, dass in Zukunft ein Investor nicht einfach die lukrativen Stücke herausreissen und separat versilbern könne. Herr Scherrer hat aufgezeigt, dass es auch noch andere und, wie ich denke, ebenso kluge, wenn nicht klügere Vorgehensweisen gibt als das volle Privatisieren.

Was nun das weitere Vorgehen betrifft, so bin ich - nachdem ich vorerst durchaus Sympathie für den vom Präsidenten als freundeidgenössische Lösung bezeichneten Rückweisungsantrag hatte - zum Schluss gekommen, dass es bei einem mit derart vielen Fragezeichen versehenen Geschäft nicht angehen kann, dass der Bundesrat an der Sache etwas herumwerkelt und sie dann wieder bringt. Lesen Sie einmal den Fragenkatalog unserer KVF auf der Fahne; das Geschäft muss von Anfang an neu aufgerollt werden. Es müssen korrekte und saubere Antworten auf all diese Fragen gefunden [PAGE 335] werden. Vor allem ist eine erneute Vernehmlassung durchzuführen, insbesondere bei den Kantonen, bei der sich inhaltlich ein breiterer Konsens mit den Parteien und vor allem mit den Kantonen finden lässt. Sie können doch nicht gegen den vereinigten Widerstand sämtlicher Landkantone entscheiden.

Bis die Sache neu und sauber aufgegleist ist, braucht das Unternehmen eine klare Antwort und nicht irgendeinen unsicheren Schwebezustand, der mit einem Rückweisungsentscheid entsteht. Ein Rückweisungsentscheid stünde in Opposition zum nationalrätlichen Nichteintretensentscheid, den wir mit einem solchen Entscheid - erst noch nicht sehr partnerschaftlich - aushebeln könnten. Der Bundesrat wollte auf das Geschäft eintreten, der Nationalrat wollte nicht darauf eintreten, und wir würden darauf eintreten, es aber zurückweisen. Das ist das perfekte Chaos. Der Antrag der äusserst knappen Kommissionsmehrheit ist zwar gut gemeint - das ist einzugestehen -, aber bietet gerade das, was die Swisscom sicher nicht will und nicht brauchen kann, nämlich eine totale Unsicherheit für die nächste Zukunft.

Fällen wir also einen klaren Entscheid, einen Entscheid, der uns aber nicht von der Wahrnehmung der weiteren Entwicklungen entbindet, die unser Mittun mit notwendigen, klugen und vor allem breitakzeptierten Schritten erfordert. Für den Moment ist jedoch ein klarer Entscheid für uns, für das Volk und ich denke insbesondere auch für das Unternehmen Swisscom wichtig. Aus den vorliegenden Gründen ist es klüger, auf dieses Geschäft nicht einzutreten, wohl wissend, dass in Zukunft ein Handlungsbedarf besteht.