Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-06-07
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-07
Wortprotokoll
Die Frage der Privatisierung der Swisscom ist nicht neu. Bereits im Jahr 2001 wollte der Bundesrat bekanntlich die Möglichkeit schaffen, die Aktienmehrheit an der Swisscom abzutreten. Er hat das Thema dann aber nicht weiterverfolgt. Es war aber schon damals klar, dass damit das Thema nicht vom Tisch ist. Ich bin überzeugt, dass die Frage auf jeden Fall wiederkommt, was auch immer wir heute entscheiden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es Situationen gibt, in denen wir die Abgabe der Aktienmehrheit an der Swisscom ernsthaft in Erwägung ziehen müssen. Wenn der Konsolidierungsprozess in der EU weitergeht, dann kann es sein, dass auch die Swisscom auf eine Allianz mit einem grossen Partner angewiesen ist.
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass sich das Profil der Swisscom so entwickelt, dass dieses irgendeinmal mit den Interessen des Staates nicht mehr übereinstimmt. Ich denke einerseits an Risiken technologischer oder geografischer Art, die der Bund nicht mehr bereit ist mitzutragen. Ich denke aber auch daran, dass die Bereiche Telekommunikation, Informatik und Medien, also Inhalte, immer stärker ineinander fliessen. Die Beteiligung der Swisscom an Teleclub hat gezeigt, dass wir hier zwischen dem unternehmerischen Interesse und dem Interesse an der Unabhängigkeit der Medien sorgfältig abwägen müssen. Ich würde das heute noch nicht als Problem definieren; es kann sich aber mit einem zunehmenden Engagement der Swisscom im Medienbereich unter Umständen ändern.
Das vielfach zitierte "Klumpenrisiko", welches die Aktienmehrheit für den Bund bedeutet, scheint mir hingegen kein gutes Argument für die Privatisierung zu sein. In den vergangenen Jahren war die Swisscom doch viel eher ein "Klumpengeschenk" für die Bundeskasse. Allerdings muss ich Kollege Jenny Recht geben: Das ist zum Teil auch Geld, das den Konsumenten gehört. Vor allem die Bussengelder - das ist definitiv Geld, das den Konsumentinnen und den Konsumenten zusteht; das sehe ich auch so.
Auch die erwähnten Probleme zwischen den verschiedenen Rollen des Bundes als Regulator, Gesetzgeber und Grosskunde einerseits und seinen Interessen als Mehrheitsaktionär andererseits scheinen mir weniger problematisch zu sein, als immer wieder behauptet wird. Mit der Vorlage zur Öffnung der letzten Meile hat der Bundesrat doch bewiesen, dass er nicht einfach blind seine Interessen als Mehrheitsaktionär durchsetzen will. Dass das Parlament die Vorlage dann zugunsten der Swisscom abgeändert hat, ist nun wirklich nicht die Schuld des Bundesrates.
Der Hauptgrund, weshalb mich die Vorlage des Bundesrates nicht überzeugt und ich ihr folglich auch nicht zustimmen kann, ist folgender: Mir fehlen in der Vorlage des Bundesrates die strategischen Überlegungen zur volkswirtschaftlichen und unternehmenspolitischen Bedeutung einer privatisierten Swisscom. Mit über 16 000 Vollzeitstellen und einem Umsatz von fast 10 Milliarden Franken ist die Swisscom nicht nur die grösste Telekommunikationsanbieterin in der Schweiz, sondern auch eines der grössten Unternehmen in der Schweiz überhaupt. Das Unternehmen verfügt über technisches Know-how, welches weit über die unmittelbaren Telekommunikationsdienstleistungen hinausgeht.
Gerade die hochqualifizierten Arbeitsplätze im Technologiebereich sind für den Schweizer Werkplatz, für die Forschung und für den technischen Fortschritt in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Deshalb interessiert mich bei einer Privatisierung der Swisscom nicht nur, wer in Zukunft die Dienstleistungen erbringt - die sind im Fernmeldegesetz doch weitgehend geregelt -, sondern auch, was mit dieser für die Schweizer Volkswirtschaft und die Schweizer Industriepolitik wichtigen Gesellschaft überhaupt passieren soll. Ich möchte wissen, in welchem Rahmen und auf welchem Niveau sich der Infrastrukturwettbewerb in unserem Land abspielen und welche Rolle ein Unternehmen wie die Swisscom darin spielen soll, unabhängig davon, ob es sich um ein privates oder ein staatliches Unternehmen handelt. Ausserdem gehe ich davon aus, dass wir alle ein grosses Interesse daran haben, dass das grosse Know-how, die zahlreichen hochqualifizierten Arbeitsplätze und das Technologiewissen, dass all diese Bereiche, die die Swisscom vereint, in unserem Land bleiben.
Der Bundesrat hat für den Verkauf der Swisscom praktisch ausschliesslich finanzielle Ziele formuliert, und er will die Aktien bei einem Verkauf der Aktienmehrheit möglichst breit streuen. Er sieht explizit davon ab, einen strategischen Partner zu suchen, ohne dies auch nur zu begründen. Ich bin mit dieser Strategie nicht einverstanden. Meines Erachtens müsste bei einem allfälligen Verkauf der Swisscom eine strategische Partnerschaft im Vordergrund stehen, denn nur so könnten wir nebst finanzpolitischen auch wichtige unternehmenspolitische und volkswirtschaftliche Kriterien aufstellen, die bei einem Verkauf erfüllt sein müssten. Es ist eben nicht egal, ob eine Swisscom von Texas oder von Dubai aus dirigiert wird oder ob sie sich einem Partner anschliesst, der in einem einigermassen vergleichbaren, vornehmlich europäischen Markt tätig ist.
Ich bin mir bewusst, dass der Bundesrat für ein solches Vorgehen wohl die Kompetenz zur Abgabe der Aktienmehrheit haben müsste, weil er unter Umständen rasch handeln müsste. Ich sage es aber offen: Diesem Bundesrat möchte ich eine solche Kompetenz im Moment nicht geben. Der Bericht der GPK hat mich nämlich regelrecht erschüttert, und zwar nicht nur, was die Kommunikation des Bundesrates anbelangt, sondern eigentlich noch viel mehr im Hinblick darauf, wie dieser Bundesrat seine Entscheide fällt - ich zitiere aus dem GPK-Bericht -: "ohne vertiefte Prüfung und ohne entsprechende Grundlagen". Er traf, was auch in diesem Bericht steht, Entscheide, die den eigenen Zielen widersprechen, Entscheide, die mit den Gesetzen nicht vereinbar sind, Entscheide, die unklar und nicht umsetzbar sind, Entscheide, die der Swisscom als börsenkotiertem Unternehmen unter Umständen massiven Schaden hätten zufügen können. All dies hat der Bundesrat zu verantworten.
Der Rückweisungsantrag der Mehrheit der KVF ist zwar gut gemeint, er kann dieses Geschäft aber nicht mehr retten; es ist nicht Aufgabe des Parlamentes, für den Bundesrat die Hausaufgaben zu machen. Ich bin der Meinung, dass der Bundesrat nun zuerst die von der GPK eingereichte Motion sowie deren Empfehlungen umsetzen soll. Dass die Frage der Privatisierung wieder aufs Tapet kommt, habe ich am Anfang schon erwähnt. Ich hoffe aber, dass die Zeit nun genutzt wird, um zuerst die übergeordneten Ziele zu definieren [PAGE 336] und die wichtigen strategischen Fragen seriös zu klären. Das ist die Aufgabe des Bundesrates.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.