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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-08

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-08

Wortprotokoll

Zur Waffenrückrufaktion: 1. Sie würde ja nur Sinn machen, wenn Leute Waffen hätten und froh wären, wenn der Bund sie ihnen abnähme. Sie sagen, dass die Leute eine solche Rückrufaktion sehr begrüssen würden, weil sie dann wüssten, wohin sie die Waffen, die sie nicht mehr möchten, bringen können. Leute, die Waffen wollen, namentlich um kriminelle Taten zu begehen, werden die Waffen selbstverständlich nicht abgeben; man muss die Menschen kennen.

2. Jemand, der alte oder neue Waffen aufbewahrt, weiss doch, was er damit zu tun hat, wenn er sie nicht mehr will. Das ist doch kein Problem. Es ist viel leichter als bei anderen alten Gegenständen. Sie dürfen sie nämlich nicht mit dem Abfall entsorgen, sondern Sie können solche Waffen verkaufen, auch Karabiner, die Sie früher einmal bekommen haben, die Ihr Eigentum sind. Darum machen wir das ganze Gesetz mit Waffenerwerbsscheinpflicht usw.; da steht das drin. Sie können sie auch ins Waffengeschäft bringen; die meisten Leute werden das tun. Das ist geregelt. Der Waffenerwerb wird in diesem Gesetz geregelt, dann haben wir auch den Überblick.

Bei den anderen Waffen stellt sich die Frage, ob Sie eine Datenbank wollen, in der alle Waffen registriert werden müssen, oder nicht, wie Herr David gesagt hat. Frau Fetz, 93 Prozent aller Vernehmlassungsteilnehmer haben diese Datenbank in zwei Versionen - man hat ja noch eine zweite Vernehmlassung durchgeführt - abgelehnt. Ich habe es jetzt [PAGE 376] nicht gewichtet, sondern nur die Zahl genannt. Sie haben gesagt, dass sämtliche Frauenorganisationen für eine solche Datenbank gewesen seien - sie gehören also zu diesen 7 Prozent. Es waren aber noch andere dabei.

Es ist richtig, dass die Teilnehmer der Hauptvernehmlassung sagten, das bringe nichts, nütze zu wenig, bringe einen grossen Aufwand. Wenn wir das wirklich bis ins Detail durchführen müssten - Herr Hofmann hat darauf hingewiesen -, müssten wir Hausdurchsuchungen machen, dann müssten wir das als Straftat bezeichnen, wenn es einer nicht angibt usw. Darum haben wir darauf verzichtet. Das ist beim Waffengesetz der Hauptwiderstand: Zu einer eidgenössischen Datenbank, in der alles enthalten ist, sagt man, es nütze angesichts der grossen Kosten und des Aufwandes zu wenig.

Es gibt Leute und Kreise, die sagen: Gleichgültig, was es kostet, es ist so wichtig, also tun Sie das! Ich gehöre nicht zu diesen, ich bin auch der eben erwähnten Meinung. Auch bezüglich der von Ihnen erwähnten Beziehungsdelikte - das nehme ich ernst! -: Glauben Sie doch nicht, dass Sie damit solche Beziehungsdelikte, die heute tödlich oder mit Verletzungen ausgehen, einschränken. Sie nehmen einfach ein Instrument, das einer gerade gebraucht hat, und sagen, das sei entscheidend für das Beziehungsdelikt. Dies sind jetzt halt die einen Experten, die das sagen, und die anderen sagen: Nein, Beziehungsdelikte kann man nur lösen, indem man das Problem angeht, und nicht, indem man die Gegenstände, um damit zu töten, einschränkt. Solche Gegenstände wird der Betreffende immer finden, wenn er es will. Es ist auch nicht so, dass nur mit Schusswaffen ausgetragene Beziehungsdelikte tödlich ausgehen. Das zeigt die Polizeistatistik dann eindeutig. Messer z. B. sind auch häufig.

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