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Heberlein Trix · Ständerat · 2006-06-09

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-09

Wortprotokoll

Die Kommission nahm in Artikel 31 Absatz 1 Litera a eine generelle Bestimmung auf, welche die Verantwortlichkeit der Organe bei widerrechtlichen Handlungen beim Vollzug dieses Gesetzes regelt. Der bundesrätliche Vorschlag ist unserer Meinung nach zu eng, da er nur die Verantwortlichkeit bei der Anwendung polizeilichen Zwangs regelt und wir eigentlich auch die generelle Bestimmung der Verantwortlichkeit der Organe aufnehmen wollen.

Zu Absatz 2 habe ich keine Bemerkungen.