Kuprecht Alex · Ständerat · 2006-06-09
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-09
Wortprotokoll
Für den Vollzug sowohl des bisherigen als auch neuen Gesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer und auch des Asylgesetzes sind grundsätzlich die Kantone zuständig und verantwortlich. Wer eine derartig verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen hat, muss sich auf klare gesetzliche Grundlagen abstützen können, die für alle Organe und alle Kantone einheitlich anzuwenden sind. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass insbesondere Verbesserungsmassnahmen beim Vollzug der Rückführung von ausländischen Staatsangehörigen auf dem Luftweg dringend angezeigt sind und auch eingeführt werden müssen. Diese Erfahrungen gelten auch für den gesamten Bereich der Koordination unter den Kantonen sowie für die Ausbildung der Polizisten, die schlussendlich operativ eine nicht unbedingt begehrenswerte Aufgabe durchzuführen haben. Dieses neue Gesetz schafft nun eine subsidiäre, einwandfreie und klare Grundlage für den Vollzug polizeilichen Zwangs bezüglich eines nicht legalisierten Aufenthaltes eines ausländischen Staatsangehörigen in der Schweiz. Die Bedürfnisse der Kantone als direkte Umsetzungsverantwortliche konnten berücksichtigt werden.
Der Rechtsstaat Schweiz basiert auf den durch das Parlament erlassenen Gesetzen. Alle Bürgerinnen und Bürger, die in diesem Land wohnen oder sich hier aufhalten, haben sich daran zu halten, das gilt insbesondere auch für ausländische Staatsangehörige. Erfüllen sie die Voraussetzung für einen dauernden oder temporären Aufenthalt in unserem Land nicht, so haben sie die Schweiz wieder zu verlassen. Können oder wollen sie, aus welchen Gründen auch immer, diesem Rechtsgrundsatz nicht nachkommen, so haben sie die dafür vorgesehenen gesetzlichen Massnahmen zu gewärtigen. Muss eine Massnahme zwangsweise vollzogen werden, so ist das zwar unschön, aber zur Durchsetzung der staatlichen Souveränität und unserer Glaubwürdigkeit notwendig. Wer mit dieser Durchführung beauftragt und dafür verantwortlich ist, braucht dafür auch die notwendigen Rechtsmittel. Dieses Zwangsanwendungsgesetz schafft die dafür notwendige klare Rechtsgrundlage.
Ich bin deshalb ganz klar für Eintreten auf die Vorlage.