Heberlein Trix · Ständerat · 2006-06-09
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-09
Wortprotokoll
Zu Artikel 1 des Gesetzentwurfes ist vielleicht anzufügen, dass über die Frage des Geltungsbereichs mit den Kantonen intensiv diskutiert wurde. Der Bund hat auf denjenigen Gebieten, wo er [PAGE 385] über eine umfassende Gesetzgebungszuständigkeit verfügt, die Möglichkeit, auch die Bereiche der Vollzugstätigkeit zu regeln. Dies ist wie erwähnt insbesondere im Ausländer- und Asylbereich der Fall. Die Regelung des Bundes hat im Bereich der Rückführungen erschöpfenden Charakter. Hier sind abweichende kantonale Regelungen nicht mehr möglich.
Umstritten war die Regelung der grenzüberschreitenden Gefangenentransporte. Artikel 57 Absatz 2 der Bundesverfassung räumt dort zwar eine Koordinationskompetenz ein, doch aufgrund der ablehnenden Haltung der Kantone wollte der Bund hier nicht abschliessend legiferieren.