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Heberlein Trix · Ständerat · 2006-06-12

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-12

Wortprotokoll

Bei Artikel 6 Litera l haben wir die erste Differenz. Ihre Kommission schliesst sich hier dem Nationalrat an. Sie erinnern sich: Es ging in der Diskussion um die Frage, ob die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaft entscheidend sein könnte. Entgegen einem Antrag der Vertreter der Kantone Genf und Neuenburg sind wir dann bei der bundesrätlichen Lösung geblieben. Der Nationalrat hat sich hier etwas geöffnet, indem er die Formulierung "Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlich oder auf andere Weise vom Kanton anerkannten Religionsgemeinschaft" gewählt hat. Materiell bedeutet dies keine Änderung. Die Kommission hat sich dieser Formulierung angeschlossen.

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