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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-06-12

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-12

Wortprotokoll

Zu Artikel 36 Absatz 3 Buchstabe b: Mit diesem Buchstaben wird die Möglichkeit geschaffen, Ärzten aus Nicht-EU- oder Nicht-Efta-Staaten mit äquivalenten Diplomen und Weiterbildungstiteln in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen eine selbstständige Berufsausübung zu erlauben. Eine dieser Voraussetzungen besteht gemäss Buchstabe b darin, dass sie dies in einem Gebiet tun, in dem nachweislich eine medizinische Unterversorgung besteht. In einem ersten Durchgang haben Sie sich für die Streichung dieses Buchstabens entschieden. Wir möchten Ihnen jetzt, nachdem der Nationalrat zum zweiten Mal an seinem Beschluss festgehalten hat, beliebt machen, dass Sie gemäss Bundesrat entscheiden. Es gibt keinen Minderheitsantrag zu dieser Bestimmung.

Zu Buchstabe c: Die deutschsprachige Subkommission der Redaktionskommission hat festgestellt, dass diese Bestimmung widersprüchlich ist, das heisst, dass sie inhaltlich den Vorgaben des vorliegenden Gesetzes nicht entspricht und in sich unstimmig ist. Der Nationalrat hat sich dieser Meinung angeschlossen: Er ist für Streichen dieses Buchstabens. Wir haben das übernommen und empfehlen Ihnen ebenfalls, Buchstabe c zu streichen.

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