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Cathomas Sep · Nationalrat · 2006-06-21

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-21

Wortprotokoll

Der Bundesrat verzichtet laut seiner Botschaft, und er hat es jetzt auch gerade gesagt, auf eine Teilzweckbindung zur Förderung von energetischen Sanierungen und Errichtung von Gebäuden. Einerseits wird dadurch absichtlich auf eine Vermischung der Lenkungsabgabe mit der Förderabgabe verzichtet. Anderseits wird auf die zurzeit bereits bestehenden Fördermittel hingewiesen. Zusammen mit den Kantonen setzt Energie Schweiz jährlich 40 Millionen Franken für Globalbeiträge ein. Dazu kommen die seit kurzem verfügbaren Mittel des Klimarappens I, auch in der Grössenordnung von rund 40 bis 45 Millionen Franken. Deshalb wird auch argumentiert, dass die Verdoppelung der bestehenden Fördermittel durch die 40 Millionen Franken aus dem Klimarappen I bereits eine massive Aufstockung der Gebäudesanierungsprojekte ermöglicht. Zudem wird auf das CO2-Gesetz hingewiesen, welches explizit die Rückerstattung der gesamten Lenkungsabgabe im vollen Umfang an Bevölkerung und Wirtschaft vorsieht.

Trotzdem spricht sich die Mehrheit der Kommission für die Zweckbindung von jährlich 100 Millionen Franken aus, wobei 10 Millionen Franken für die Unterstützung von Forschungsprojekten sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Effizienzsteigerung zu verwenden sind. Es ist unbestritten, dass die Effizienzsteigerung im Gebäudesektor eine positive Auswirkung auf die Reduktion der Emissionswerte haben wird. Aufgrund der vom Bundesamt an die Kommission abgegebenen Unterlagen können mit den 100 Millionen Franken jährlich rund 18 000 Wohneinheiten gefördert werden. Die so erreichbare durchschnittliche CO2-Reduktion in den Jahren 2008 bis 2012 wird mit 100 000 Tonnen weniger CO2-Ausstoss pro Jahr angegeben. Der kumulierte Wert für die Zielperiode von 2008 bis 2012 wird demzufolge den erwähnenswerten Betrag von 500 000 Tonnen CO2 erreichen. Projiziert auf die durchschnittlich vierzigjährige Lebensdauer eines Gebäudes wird ein zehn- bis fünfzehnmal höheres Resultat erwartet. Neben diesen wesentlichen Effekten wird auch auf die wirtschaftlichen Auswirkungen im Bereich der Arbeitsplatzbeschaffung hingewiesen.

Zum Antrag Teuscher: Die Kommission hat diesen Antrag nicht behandelt. Es ist aber in der Sache so, dass er eine Ausweitung der Fördergebiete und demzufolge neue Gebiete vorsieht, im Bildungsbereich und auch im Bereich des Marketings. Das kann und muss nicht unbedingt ausschliesslich zur Effizienzsteigerung im Gebäudebereich beitragen. Wir sehen als Folge dieses Antrages auch ein Problem der Koordination und der Umsetzung und auf jeden Fall eine Minderung der im Gebäudebereich einsetzbaren Mittel voraus.

Aufgrund dieser Überlegungen beantragt die Mehrheit der Kommission, einer Teilzweckbindung von 100 Millionen Franken bis längstens 2017 zur Förderung von energieeffizienten Massnahmen zuzustimmen.