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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-22

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-22

Wortprotokoll

Es handelt sich bei Artikel 8 Absatz 1 nicht um eine weltbewegende Angelegenheit, aber es ist klar: Wenn man nicht weiss, dass es eine Institution gibt, ist es in einem Notfall natürlich schwierig, eine solche Institution anzurufen. Darum schlägt Ihnen der Bundesrat mit der Minderheit vor, dass die Kantone diese Institution der Opferhilfe bekannt machen müssen. Natürlich besteht bei den Kantonen Angst, und sie fragen: Ja, was heisst denn "bekannt machen", wann ist es genügend, wie oft müssen wir das tun, wo müssen wir es tun? Hier muss man halt auch eine gewisse Vernunft walten lassen. Ich glaube, auch die Medien werden in Bezug auf Opferhilfe, die ja etwas sehr Populäres ist, immer wieder darauf hinweisen, dass es diese Institutionen gibt, und das ist dann die Bekanntmachung dieser Institutionen durch die Kantone.

Wir bitten Sie also, der Minderheit zuzustimmen.

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