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Mathys Hans Ulrich · Nationalrat · 2006-06-22

Mathys Hans Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-22

Wortprotokoll

Das seit 1993 geltende Opferhilfegesetz entspricht einem Bedürfnis, muss aber in einigen Punkten präzisiert und angepasst werden. Ausserdem waren bisher wichtige Punkte in der Verordnung enthalten, welche aber auf Gesetzesstufe geregelt werden müssen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen, und dazu gehören auch die SVP-Mitglieder, hat sich der bundesrätlichen Gesetzesvorlage angeschlossen. So spricht sich die SVP-Fraktion für die Beschränkung der Genugtuung mit einem Höchstbetrag aus. Die SVP-Fraktion spricht sich auch dafür aus, den Anspruch auf Entschädigung und Genugtuung bei im Ausland begangenen Straftaten aufzuheben, denn wir sind der Auffassung, dass die Schweiz für im Ausland verursachte Schäden nicht aufzukommen hat. Hingegen wird nach Straftaten im Ausland die Hilfe in der Schweiz neu sichergestellt. Es liegt Ihnen ein Entwurf vor, der ausgewogen ist und die Interessen der Opfer und Vollzugsbehörden angemessen berücksichtigt.

Noch eine Bemerkung zu den diversen Minderheitsanträgen: Die SVP-Fraktion lehnt alle Minderheitsanträge ab, auch den Antrag Bader Elvira zu Artikel 3, der erst heute Morgen eingereicht worden ist, und wird durchwegs der Mehrheit zustimmen. Zu den Minderheitsanträgen wird sich die SVP-Fraktion daher nicht mehr zu Wort melden.

Wir empfehlen Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und die Minderheitsanträge abzulehnen.