Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2006-06-22
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Die vorliegende Revision beruht ja auf den Evaluationen des Opferhilfegesetzes von 1993 bis 1998, also auf den Berichten über die Erfahrungen mit diesem Gesetz in den ersten fünf Jahren. Es ist nicht eine einseitige Vorlage, sondern sie berücksichtigt sehr ausgewogen die unterschiedlichen Interessen, namentlich die Interessen der Opfer, aber auch jene der Kantone; und auch die ursprünglichen Initianten sind ja bei den Verhandlungen am Tisch gesessen.
Moniert wurde während der Eintretensdebatte, es handle sich hier um eine Sparvorlage. Dies ist nicht der Fall und kann nicht der Fall sein, wenn sich, wie richtig erwähnt wurde, die Gesamtkosten der Opferhilfe auf 30 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Vielmehr geht es darum, mit der Plafonierung der Entschädigung und vor allem der Genugtuung den Kantonen eine gewisse Rechts- und Planungssicherheit zu geben, da sich eben die Genugtuungsleistungen in den letzten Jahren stark abweichend von den ursprünglichen Vorstellungen des Gesetzgebers entwickelt haben. Schliesslich ist noch einmal zu betonen: Die Opferhilfe hat subsidiären Charakter; dies ist in Artikel 4 festgelegt. Es geht also darum, dass die Gesellschaft, der Staat, dann für die Opfer von Straftaten sorgt bzw. auch finanzielle Leistungen erbringt, wenn dies nicht vom Täter oder von einer Versicherung gemacht wird.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommission, auf das Gesetz einzutreten. Wir werden im Detail die einzelnen Bestimmungen noch beraten.