Bader Elvira · Nationalrat · 2006-06-22
Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Nach heutigem Recht werden auch Opfer von Straftaten im Ausland beraten und entschädigt, und sie erhalten gegebenenfalls auch eine Genugtuung. Diese Entschädigungen und Genugtuungsleistungen machen nur einen sehr kleinen Anteil an den gesamten Ausgaben im Bereich der Opferhilfe aus. Der jährliche Aufwand aller Kantone für Entschädigungen nach einer Straftat im Ausland bewegte sich in den Jahren 2000 bis 2003 zwischen 2700 und 176 390 Franken, jener für Genugtuungen zwischen 56 000 und 573 953 Franken. Die Gesamtausgaben für Entschädigungen lagen 2003 bei 3,2 Millionen Franken, jene für Genugtuungen bei 7,19 Millionen Franken. In Prozenten ausgedrückt machen die Taten im Ausland 2003 im Bereich Entschädigungen rund 5,5 Prozent und bei den Genugtuungen knapp 8 Prozent aus. Finanziell fallen die Taten im Ausland also nicht besonders ins Gewicht.
Es wäre aber besonders stossend, wenn Opfer eines terroristischen Aktes - wie in Luxor - oder ihre Angehörigen keine Hilfe mehr erhalten sollten. Zur Verdeutlichung: Damit bei Taten im Ausland nicht ohne weiteres Entschädigungen und Genugtuungen ausgerichtet werden, ist in meinem Antrag statuiert, dass die Anspruchsberechtigten glaubhaft darzulegen haben, dass eine Straftat begangen wurde. Ebenfalls ist die Einschränkung mit der fünfjährigen Wohnsitzpflicht gerechtfertigt. Die Entschädigungen und Genugtuungen sind ein Zeichen der Gemeinschaft gegenüber dem Einzelnen, ihn in seiner schwierigen Situation nicht im Stich zu lassen. Dazu gehört die Voraussetzung, ein Teil dieser Gemeinschaft zu sein, was mit der fünfjährigen Wohnsitzfrist [PAGE 1087] ausgedrückt werden soll. Eine solche Frist soll auch allfälligen Missbräuchen vorbeugen. Schliesslich soll die Voraussetzung der pflichtgemässen Sorgfalt und Vorsicht dazu dienen, dass keine Entschädigungen oder Genugtuungen entrichtet werden, wenn sich die Personen grobfahrlässig verhalten oder Absicht vorliegt.
Ich bitte Sie im Namen der Opfer, meinen Einzelantrag zu unterstützen.