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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-22

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-22

Wortprotokoll

Artikel 14 beschreibt den Inhalt der Soforthilfe und der längerfristigen Hilfe gleich wie das geltende Recht. Hier sind keine Beanstandungen vorgebracht worden. Neu wird aber verdeutlicht, dass die Beratungsstelle bei Bedarf auch für eine Notunterkunft zu sorgen hat. Dies ist insbesondere bei Beziehungsdelikten, also vor allem auch bei Delikten von häuslicher Gewalt, oder bei Opfern von Menschenhandel der Fall. Neu wird weiter ausdrücklich festgehalten, dass die Hilfe in der Schweiz erbracht wird; die Minderheit der Kommission möchte diesen Passus streichen. Die Regel, dass Hilfe ausschliesslich in der Schweiz erbracht wird, ist für die Beratungsstelle selbstverständlich, da die Beratungsstellen keine Filialen im Ausland haben. Sie können dort gar keine Beratungsdienste erbringen, weil es nur in der Schweiz solche Stellen gibt.

Zum besseren Verständnis des Konzeptes sind die Auswirkungen dieses Passus auf die drei Kategorien von möglichen Opfern zu betrachten. Dann sehen Sie, dass der Mehrheitsantrag und der Entwurf des Bundesrates dem eben Rechnung tragen.

Zu den Opfern von in der Schweiz begangenen Taten: Opfer, die im Ausland leben, erhalten nach Absatz 2 Kostenbeiträge an die Heilungskosten, und zwar auch im Ausland. Nicht über die Hilfe, wohl aber über die Entschädigung können allfällige Anwaltskosten im Ausland abgedeckt werden. Opfer einer in der Schweiz begangenen Tat, die in der Schweiz wohnen, brauchen hier Hilfe und nicht im Ausland. Bei der dritten Kategorie geht es nicht mehr um eine Tat in der Schweiz, sondern um eine Tat im Ausland zum Nachteil von Personen, die in der Schweiz wohnen. Mit dem vorliegenden Entwurf erhalten sie hier in ihrem Wohnsitzland Hilfe, um die Folgen der Tat möglichst zu bewältigen. Hingegen ist es Personen, die sich ins Ausland begeben, auch zuzumuten, für Notfallkosten und Anwaltskosten im Ausland selbst vorzusorgen. Sie können diese wie andere Schäden auch nicht mehr über eine Entschädigung geltend machen.

Wir beantragen Ihnen aus diesen Überlegungen, den Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen.