Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-06-15
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-15
Wortprotokoll
Im Zentrum der Volksinitiative stehen bekanntlich zwei Forderungen: zum einen die Einrichtung einer Einheitskrankenkasse durch den Bund, welche anstelle der heute tätigen 85 Krankenkassen die obligatorische Krankenversicherung durchführt, und zum anderen die Festlegung der Prämien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten.
Ihre Kommission, um das gerade an den Anfang zu stellen, vertritt mit 10 zu 2 Stimmen die Meinung, die Initiative sei abzulehnen, weil damit dem teilweise berechtigten Unbehagen an der mangelnden Transparenz im Gesundheitswesen wie auch den steigenden Gesundheitskosten nicht begegnet werden kann. Bezüglich all der brennenden Fragen wie steigende Kosten, Mengenausweitung, Medizinaltechnik, aber auch bezüglich der Einstellung jedes Einzelnen diesem Staat gegenüber würde mit der Annahme der Initiative keine Lösung geschaffen, weil sie lediglich bei der Organisation ansetzt.
Gemäss der Mehrheit der Kommission zielen die Argumente der Befürworter einer Einheitskrankenkasse insofern ins Leere, als es damit weder eine bessere Möglichkeit der Kontrollen noch eine bessere Analyse und Verteilung der Kosten geben wird. Selbst wenn es mit der Einheitskrankenkasse gelänge, Leistungen und Kostendaten auf gesamtschweizerischer Ebene nach einem einheitlichen Raster zu erfassen und der Analyse zugänglich zu machen, würde dies nicht zwangsläufig zu einer Kosteneindämmung führen. Vielmehr wäre davon auszugehen, dass in einem System, in dem die Leistungserbringer in der Führung mit vertreten sind - wie dies ja von der Initiative gefordert wird -, der Anreiz zur Eingrenzung der im Einzelfall medizinisch nichtindizierten Leistungen und zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen Kosten und Leistungen nur in reduziertem Mass zum Tragen kommt.
Heute besteht zumindest ein massiver Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenversicherern, und zwar hinsichtlich der Leistungen, der Versicherungsmodelle und der Prämien. Da die Krankenversicherer keine nach Gewinn strebenden Organisationen sind, kommt das, was erarbeitet wird und wettbewerbsfähig macht, auch direkt den Versicherten zugute. Zwar würden bei einer Einheitskrankenkasse einerseits gewisse Verwaltungskosten entfallen oder reduziert, andererseits müsste mit erheblichen Umstrukturierungskosten gerechnet werden, die während Jahren zu Buche schlagen würden.
Die Kommissionsmehrheit kann sich zudem nicht vorstellen, wie eine Einheitskrankenkasse, ein Monopolist also, eine Verwaltung und eine Administration ebenso effizient gestalten kann, wie dies einer Vielfalt von Krankenversicherungen möglich ist. Als Konsument hat man heute ein Wahlrecht, man kann seinen Versicherer frei wählen. Mit der Annahme der Initiative würde diese konsumentenfreundliche Möglichkeit den Versicherten genommen. Ihre Kommission ist überzeugt, dass mit wirtschaftlichen Anreizen das Ziel der Kosteneindämmung besser erreicht werden kann als durch eine striktere Kontrolle des Systems durch einen einzigen Versicherer.
Mit dem vorgeschlagenen Finanzierungssystem nimmt die Initiative das Hauptanliegen der in der Volksabstimmung vom 18. Mai 2003 klar abgelehnten Volksinitiative "Gesundheit muss bezahlbar bleiben" wieder auf. Damit konnte sich die Kommission am allerwenigsten anfreunden. Die Einführung von Prämien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten und die Abschaffung der einkommens- und vermögensunabhängigen Kopfprämie kämen der Schaffung einer neuen Einkommens- und Vermögenssteuer gleich. Die Einführung einer nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip finanzierten Einheitskrankenkasse hätte sicher keine Entlastung des Mittelstandes insgesamt zur Folge. Realistischerweise ist davon auszugehen, dass auch eine Finanzierung über Prämien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten vor allem vom Mittelstand zu tragen wäre. Mit einer Prämiengestaltung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten würde zudem die Komponente der Solidarität zwischen den Geschlechtern, zwischen Jung und Alt sowie zwischen Gesund und Krank eliminiert. Der sozialpolitische Ausgleich würde über Gelder der Versicherten finanziert.
Wird die Initiative unter die Lupe genommen, zeigt sich zudem, dass in der Initiative wie auch im Argumentarium der Initiantinnen und Initianten betreffend Finanzierung zu vieles offen gelassen wird; dies bei Steuern mit einem Volumen von doch rund 20 Milliarden Franken. Eine Vorstellung, wie diese neue Einkommenssteuer ausgestaltet werden soll, ist nicht vorhanden. Eine kantonale Einkommenssteuer, die an die Gesundheitsleistungen des jeweiligen Kantons angepasst werden könnte, muss offenbar ausgeschlossen werden, lässt doch die Initiative den Schluss zu, dass es um eine Steuer gehen soll, die für die ganze Schweiz gälte. Dadurch ist gewiss, dass all jene Kantone, die ihre Hausaufgaben gemacht und die Kosten ihres Gesundheitswesens einigermassen im Griff haben, zu dieser Initiative Nein sagen werden. Im Falle einer Annahme der Initiative würden gerade jene entlastet, die sich bis heute wenig darum bemüht haben, die Kosten in den Griff zu bekommen. Würde dem Phänomen des unterschiedlichen Leistungsbezugs mit einer schweizerischen Einheitssteuer begegnet, würden die Kosten sicher nicht gedämpft. Das Ganze würde sich bei einer Annahme der Initiative gewissermassen zu einem Selbstbedienungsladen entwickeln, und es käme zu einer Kostensteigerung, die wiederum über zusätzliche Steuern abgedeckt werden müsste. Wer aber müsste die Steuererhöhung beschliessen? Der Verwaltungsrat von zehn Personen wohl kaum.
Zu weiteren ausführlichen Diskussionen führten die Übergangsbestimmungen der Initiative. In der Übergangsbestimmung heisst es unter anderem, dass die Einheitskrankenkasse die Aktiven und Passiven der bestehenden Einrichtungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernehmen muss. In den Augen vieler Kommissionsmitglieder käme dies einer Enteignung gleich. Das wäre wohl vom Bund zu entschädigen. [PAGE 470]
Dies sind nur einige der Argumente, die in der Kommission gegen die Initiative ins Feld geführt worden sind. Alles in allem ist die Mehrheit Ihrer Kommission überzeugt, dass mit der Annahme der Initiative keine anstehenden Probleme gelöst, aber viele neue - vor allem mit der vorgeschlagenen Umgestaltung des Finanzierungssystems - geschaffen würden.
Sie empfiehlt Ihnen deshalb mit 10 zu 2 Stimmen, die Initiative abzulehnen.