Lexipedia

Maissen Theo · Ständerat · 2006-06-15

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-15

Wortprotokoll

Dieser Rahmenkredit stützt sich auf das Bundesgesetz betreffend die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" ab. Die Stiftung wurde im Jahre 1997 vom Bund gegründet. Sie wird von einem Stiftungsrat geführt, der aus elf Mitgliedern besteht. Dieser Rat setzt sich aus fünf Vertretern der "Radgenossenschaft der Landstrasse" zusammen, also der Direktbetroffenen, der Fahrenden, und aus je zwei Vertretern von Bund, Kantonen und Gemeinden. Gewählt wird der Stiftungsrat durch das EDI.

Der Auftrag dieser Stiftung besteht darin, die Lebensbedingungen der Fahrenden zu verbessern und die Wahrung des kulturellen Selbstverständnisses der fahrenden Bevölkerung zu fördern. Mit dieser Zielsetzung kommt auch die Tatsache zum Ausdruck, dass die Fahrenden heute eine vom Bund anerkannte nationale Minderheit bilden. Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates, welches wir im Jahre 1998 ratifiziert haben. In diesem Rahmenabkommen verpflichten sich die Staaten, die Bedingungen zu fördern, die es Angehörigen nationaler Minderheiten ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln. Es ist aus der [PAGE 481] Geschichte bekannt, dass die Fahrenden in der Schweiz lange Zeit diskriminiert worden sind. Wir erinnern uns unter anderem an die Aktion "Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse". Im Rahmen dieser Aktion wurden von 1926 bis 1973 von Fahrenden 600 Kinder weggenommen, um sie der sesshaften Lebensweise zuzuführen.

Das EJPD hat dann im Jahre 1993 eine Studie über die Situation der Fahrenden gemacht. Man hat diese Hilfsaktion einerseits kritisch beurteilt und andererseits festgestellt, dass eine Notwendigkeit besteht, die Vergangenheit aufzuarbeiten. Man hat insbesondere folgende Probleme im Zusammenhang mit der fahrenden Bevölkerung festgestellt: die fehlenden Stand- und Durchgangsplätze, erschwerte Arbeitsbedingungen - waren doch damals verschiedene kantonale Gewerbegesetze und Patentregelungen massgebend -, die fehlende Ausbildung der Kinder, Erschwernisse bei der Erfüllung der Schulpflicht während der Wandersaison im Sommer, schliesslich die Problematik der Anerkennung ihrer Lebensweise und Kultur.

Zwischenzeitlich sind einzelne Probleme gelöst worden, so das Problem der Gewerbepatente. Nach dem neuen Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden sind nun seit dem Jahre 2003 die einzelnen kantonalen Patente in der ganzen Schweiz gültig. Eine Verbesserung konnte man im Laufe der Zeit auch beim Problem der Schulbildung erzielen. Es ist zwar so, dass ein Teil der Fahrenden nach wie vor Misstrauen gegenüber den Schulen hat, weil er diese als Assimilationsinstrument der sesshaften Bevölkerung betrachtet oder vermutet. Heute ist es so, dass im Winterhalbjahr die Schule jeweils am Ort des Standplatzes besucht wird. Für den Sommer wird dann ein Unterrichtsdispens erteilt, aber die Kinder werden von der Lehrerschaft begleitet, indem der Unterrichtsstoff zugestellt wird und die Lehrer die Aufgaben der Schüler und Schülerinnen der Fahrenden korrigieren. Nun, es gibt im Ausbildungsbereich - das haben wir auch in der Kommission festgestellt - doch noch Defizite; da sind Verbesserungen notwendig. Ich denke da insbesondere daran, dass für Betroffene mit einer ungenügenden Ausbildung vor allem bei der Suche nach einer Lehrstelle Probleme entstehen können.

Ein grosses Problem oder vielleicht im Moment das grösste Problem für die Fahrenden ist die Schaffung einer ausreichenden Zahl an Stand- und Durchgangsplätzen. Es gibt ein Gutachten aus dem Jahre 2001 über diese Belange, und da wird in den Schlussbemerkungen festgestellt, dass in den nächsten zehn Jahren - das ist ab dem Jahre 2001 gedacht - rund 18,4 Millionen Franken für die Schaffung von 30 Standplätzen, etwa 12,4 Millionen Franken für die Schaffung von 30 Durchgangsplätzen und etwa 3,3 Millionen Franken für die Sanierung von 47 Durchgangsplätzen benötigt werden. Man hat dann für die ganzen zehn Jahre errechnet, dass Bund, Kantone und Gemeinden dafür jährlich 3,4 Millionen Franken aufwenden müssten, wobei ein Teil dieser Kosten durch die Mieten der Fahrenden für die Stand- und Durchgangsplätze jeweils wieder rückerstattet würde.

Sie haben zu dieser ganzen Problematik der Stand- und Durchgangsplätze nun den sogenannten Standbericht 2005 zugestellt erhalten. Hier ist ausgewiesen, dass im letzten Jahr 12 Standplätze und 44 Durchgangsplätze verfügbar waren. Aber wir müssen hier die Veränderungen sehen, die in den Jahren 2001 bis 2005 erfolgt sind: Es sind lediglich zwei Durchgangsplätze und ein Standplatz neu erstellt worden, aber neun Durchgangsplätze wurden geschlossen. Der Saldo für diese Zeit ist also insgesamt negativ, obwohl man ja vor 2001 festgestellt hat, dass, wie ich erwähnt habe, mehrere neue Stand- und Durchgangsplätze geschaffen werden müssten. Dabei ist bei diesen Zahlen der Bedarf für die ausländischen Fahrenden noch nicht mit einbezogen, welche ebenfalls Durchgangsplätze benötigen. Die Folgerung und Situation für die Stiftung ist, dass grosse Aufgaben anstehen, wobei diese nur in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden erledigt werden können.

Wie sieht nun die Situation betreffend die verfügbaren Mittel aus? Es wurde bei der Gründung der Stiftung ein Stiftungskapital von einer Million Franken zur Verfügung gestellt. Dieses Stiftungskapital betrug am 30. Juni des vergangenen Jahres noch 842 000 Franken. Es ist zwar so, dass das Stiftungskapital nicht angegriffen werden sollte, ausser in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Bundes. Für das raumplanerische Gutachten als Grossprojekt hat man aber 2001 etwas Geld entnommen.

In der Botschaft ist nun vorgesehen, für die Aufgaben der Stiftung einen Rahmenkredit von 750 000 Franken für weitere fünf Jahre zu gewähren. Zusammen mit den Zinsen, die man aus dem noch vorhandenen Stiftungsvermögen berechnet, würden im Schnitt für jedes dieser Jahre 175 000 Franken zur Verfügung stehen. Es liegen auch Budgets für die Jahre bis 2009 vor. Sie können das in der Botschaft auf Seite 3063 nachsehen. Gemäss den dortigen Zahlen kann man erkennen, dass mit den Beiträgen des Bundes die Budgets in etwa ausgeglichen sind.

Nun haben wir diese Vorlage in der WBK am 4. Mai 2006 behandelt. Es waren auch Vertreter der Stiftung anwesend; sie haben uns die Situation dargelegt, insbesondere bezüglich der Problematik, die ich erwähnt habe, betreffend die Stand- und Durchgangsplätze. Es war dann einigermassen eine Überraschung für die Kommission, dass seitens der Vertreter der Stiftung gesagt wurde, sie bräuchten für die nächsten Jahre mindestens 2 Millionen Franken pro Jahr, also insgesamt 10 Millionen Franken statt 750 000 Franken, wie es gemäss Botschaft vorgesehen ist.

Diese Forderung hat uns in der Kommission überrascht; wie wir informiert wurden, war die Stiftung über den Entwurf des Bundesrates orientiert. Offenbar haben die Vertreter der Stiftung auch entsprechende Budgets gemacht, die in der Botschaft enthalten sind. Auch die Vertreter der Verwaltung, die wir anlässlich der Sitzung gefragt haben, haben gesagt, sie seien eigentlich erst vor ganz kurzer Zeit über diese Forderung von 10 Millionen Franken statt 750 000 Franken in Kenntnis gesetzt worden.

Die Kommission war sich dann in der anschliessenden Beratung in Bezug auf diese Forderung einig, dass es ausgeschlossen sei, darauf einzugehen. Auf der anderen Seite wurde dann von einer Minderheit moniert, dass eine Aufstockung der Mittel über diese fünf Jahre gerechtfertigt sei angesichts der Probleme, die vor allem im Zusammenhang mit den fehlenden Stand- und Durchgangsplätzen festzustellen und anzuerkennen seien. Deshalb finden Sie auf der Fahne eine Minderheit, welche eine Aufstockung auf insgesamt 1,5 Millionen Franken beantragt. Die Mehrheit bleibt beim Antrag des Bundesrates von 750 000 Franken - einerseits aufgrund der Überlegung, dass die Beteiligten dies offenbar vorher miteinander abgesprochen haben; anderseits sicher auch aus finanzpolitischen Überlegungen. Die Begründung des Antrages der Minderheit werden Sie bei der Detailberatung vernehmen.

Ich empfehle Ihnen, dem einstimmigen Antrag der Kommission zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.

Maissen Theo · Ständerat · 2006-06-15 | Lexipedia | Lexipedia