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preparatory:AB 67165

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-15

Wortprotokoll

Hier wird die Ausgleichskasse als bisherige zuständige Meldestelle bei der Auflösung eines Anschlussvertrages durch die Auffangeinrichtung ersetzt. Diese Änderung, beantragt durch den Bundesrat und vom Nationalrat angenommen, drängt sich insofern auf, als die praktische Umsetzung der durch die 1. BVG-Revision eingeführten Bestimmung sehr schwierig ist. Die Vorsorgeeinrichtung ist der zuständigen AHV-Ausgleichskasse oft nicht bekannt. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat in einer Wegleitung die Vorsorgeeinrichtungen angewiesen, zwecks Umsetzung der Anschlusskontrolle die Auflösung direkt der Auffangeinrichtung bekannt zu geben. Dies bedeutet eine klare Verbesserung hinsichtlich der Effizienz und der Kosten. Die gesetzliche Grundlage dazu fehlte jedoch bis heute. Sie wird somit geschaffen.

Ich bitte Sie um Zustimmung.