Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-06-19
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-19
Wortprotokoll
Es geht hier um ein Geschäft, wie wir es schon einige Male verabschiedet haben, nämlich um den Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der Efta und einem anderen Staat. Hier geht es um die Republik Korea. Angesichts der stagnierenden WTO-Verhandlungen nimmt die Zahl solcher Freihandelsabkommen immer mehr zu. Ob dies zu begrüssen ist oder nicht, ist nicht Gegenstand der heutigen Diskussion; ich finde es aber nicht unproblematisch.
Mit der heutigen Vorlage habe ich allerdings sehr Mühe, und zwar deshalb, weil mit dem Abschluss dieses Freihandelsabkommens ein klassischer Sachzwang für die künftige Revision des Patentgesetzes geschaffen wird. Dass wir ein Abkommen abschliessen, welches Entscheide von grosser Tragweite vorwegnimmt, obwohl das Parlament gerade daran ist, diese Fragen zu diskutieren und zu beschliessen, und obwohl bekannt ist, dass diese Fragen sehr kontrovers diskutiert werden, widerspricht meinem demokratiepolitischen Verständnis ganz grundlegend.
Konkret geht es um die Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums. Im Trips-Abkommen, welches von allen WTO-Staaten unterzeichnet wurde, hat man sich darauf geeinigt, dass Tiere und Pflanzen von der Patentierung ausgenommen werden können. Für sie kann ein anderes Schutzsystem angewendet werden, das weniger weit geht als die Patentierung. Das war ein zentrales Anliegen der armen und ärmsten Länder, bei denen der Zugang zu den natürlichen Ressourcen eine Frage des Überlebens ist. Im Freihandelsabkommen mit Korea gehen die Efta und mit ihr die Schweiz nun aber über diese internationale Regelung hinaus und schränkrn die Patentierung nur noch für Pflanzensorten und Tierrassen ein. Diese Fragen werden wir aber bei der Revision des Patentgesetzes, die zurzeit im Nationalrat in Beratung ist, erst noch klären müssen. Auf jeden Fall entspricht diese Regelung, wie sie im Freihandelsabkommen mit Korea vorgesehen ist, nicht dem, was wir heute in unserem Patentgesetz geregelt haben.
Ich habe Mühe damit, dass wir heute ein Abkommen absegnen sollen, welches in einer solch zentralen Frage ein Präjudiz oder eben einen Sachzwang schafft. Dass das sogar beabsichtigt sei, will ich im Moment niemandem unterstellen. In der Kommission hat man mir aber versichert, dass wir diese Frage bei der Patentgesetzrevision nochmals vertieft beraten werden und dass dann je nach Ausgang der Diskussion und der Beratungen auch eine Kündigung dieses Abkommens infrage kommen muss.
Aufgrund der Bereitschaft, diese Fragen bei der Revision des Patentgesetzes nochmals offen anzugehen und mit dem heutigen Abschluss des Freihandelsabkommens kein Präjudiz zu schaffen, verzichte ich darauf, einen Antrag auf Verschiebung dieses Geschäftes zu stellen.