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Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-10-04

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Ich denke, dass Absatz 3 von Artikel 55c eigentlich unnötig ist, weil Rechtsmissbrauch auch im jetzt geltenden Recht keinen Schutz findet. Diese Bestimmung ändert aber auch nicht viel, denn um zu prüfen, ob etwas rechtsmissbräuchlich ist, gehe ich eh die Beschwerde prüfen.

Der entscheidende Punkt ist aber, dass der Eventualantrag eigentlich der richtige ist, denn Absatz 3, wie er hier steht, macht meiner Meinung nach mindestens dem Wortlaut nach keinen Sinn. Die unzulässigen Leistungen beziehen sich ja nicht auf die Beschwerde, sondern die unzulässigen Leistungen beziehen sich auf einen zwischen den Parteien getroffenen Vergleich. Insofern scheint mir der Eventualantrag der Minderheit II (Menétrey-Savary) sinnvoller; dies durchaus im Sinne der Mehrheit, die Absatz 3 gewollt hat.