Joder Rudolf · Nationalrat · 2006-10-04
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-04
Wortprotokoll
In Artikel 10b Absatz 2 wird festgelegt, welche Angaben der Umweltverträglichkeitsbericht enthalten muss. In Absatz 2 Buchstaben a bis c sind diese Angaben präzis aufgezählt, nämlich erstens der Ausgangszustand, zweitens das geplante Vorhaben, das Bauprojekt, drittens die vorgesehenen Massnahmen zum Schutze der Umwelt und viertens die voraussichtlich bleibende Belastung der Umwelt.
Die Kommissionsmehrheit schlägt nun mit Buchstabe d zusätzlich "weitere technisch und betrieblich mögliche sowie wirtschaftlich tragbare Massnahmen" vor, die in diesem Zusammenhang geprüft werden sollen. Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, diesen Zusatz zu streichen und der Fassung des Ständerates zuzustimmen, und zwar aus den folgenden Gründen:
1. Die Formulierung, die die Kommissionsmehrheit gewählt hat, ist sehr ungenau. Es handelt sich hier um unbestimmte Rechtsbegriffe, die in der Praxis nur sehr schwer oder überhaupt nicht angewandt werden können. In diesem Sinne ist dies eine sehr schlechte Legiferierung, wenn wir diesen Wortlaut wählen.
2. Es handelt sich um die Auflistung eines Wunschkatalogs, der inhaltlich völlig offen und unbegrenzt ist. Technisch gibt es immer eine Vielzahl zusätzlicher Möglichkeiten.
3. Es kann nicht Aufgabe der Behörden oder Gerichte sein zu entscheiden, ob die zusätzlichen Massnahmen für den entsprechenden Bauherrn beispielsweise wirtschaftlich tragbar sind. Es ist dies ein unzulässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Die Prüfung der wirtschaftlichen Tragbarkeit ist ausschliesslich Sache des Urhebers des geplanten Projektes. Die Behörden und die Gerichte haben nur zu prüfen, ob eine Anlage bewilligt werden kann oder nicht, und wenn sie bewilligt werden kann, mit welchen Auflagen des Umweltschutzes.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit der Kommission zuzustimmen und diesen Zusatz zu streichen.