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Fluri Kurt · Nationalrat · 2006-10-04

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Die beiden Anträge lagen der Kommission für Rechtsfragen dieses Rates nicht vor. Ich kann mir aber vorstellen, dass diese Anträge - sofern sie der Kommission vorgelegen hätten - im Gesamtkontext der Beratungen in der Kommission keine Mehrheit gefunden hätten.

Zum Antrag Scherer ist zu bemerken, dass es natürlich Landwirtschaftsbetriebe und Landwirtschaftsbetriebe gibt. Genau diese Differenzierung muss dann in dieser Verordnung oder im Anhang zur Verordnung vorgenommen werden. Es kann ja nicht sein, dass eine gesamte Branche nach dem Kriterium der Branche und nicht nach den Kriterien der Grösse, der Nutzungsart usw. generell vom Geltungsbereich eines Gesetzes ausgenommen wird.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen.

Der Antrag Rutschmann stellt die Frage der Stufengerechtigkeit der Detail- oder technischen Regelungen. Wir haben gestern Morgen im Zusammenhang mit der Armeeorganisation über eine Parlamentsverordnung diskutiert. Dort konnte man sich tatsächlich fragen: Ist dies auch stufengerecht, oder hätte es nicht vielmehr die Stufe des Gesetzes mit dem damit zusammenhängenden Referendumsrecht gebraucht? Aber das war keine technische Verordnung. Dort ging es nicht um Waffentypen, Munitionsart und Kalibrierung usw. Aber hier im Anhang der Verordnung geht es um technische Daten. Es ist doch nicht stufengerecht, das in einer Parlamentsverordnung regeln zu wollen. In Artikel 10a Absatz 3 USG ist vorgeschrieben, dass der Bundesrat eine periodische Überprüfung und anschliessende Anpassung des Schwellenwertes usw. vorzunehmen hat. Es braucht also auch eine Beweglichkeit bei der Regelungsstufe. Es ist klar, dass eine Bundesratsverordnung viel elastischer ist, viel [PAGE 1506] eher und viel leichter anzupassen ist als eine Parlamentsverordnung.

Gleichzeitig mit der Ankündigung, dass uns diese Verordnung vor Inkraftsetzung zur Kenntnis gebracht wird, bitte ich Sie, diesen Einzelantrag abzulehnen.