Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-10-04
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-10-04
Wortprotokoll
Dem Umweltschutzgesetz liegt der Gedanke zugrunde, dass die Gestaltung der Landschaft, der Städte, der Siedlungen, des ganzen Raumes nicht einfach den unmittelbar Interessierten überlassen werden kann, also nicht nur Bauherren und nicht nur Eigentümern, weil die Nutzung des Raumes auch Dritte betrifft, auch andere betrifft. Das sind Menschen, die vielleicht nicht unmittelbar Nachbarn sind; Menschen, die nicht Anrainer sind; Menschen, die vielleicht erst später unter den Auswirkungen leiden und davon betroffen sind. Deswegen ist im Umweltschutzgesetz dieser Gedanke festgehalten worden. Damit die Interessen der Umwelt in rechtsstaatlich geordneten Verfahren wahrgenommen werden können, ist der Umwelt die Stellung einer Partei zuerkannt worden; und diese Interessen wahrzunehmen ist ihren Anwälten, nämlich den Verbänden, übertragen worden. So ist das Verbandsbeschwerderecht entstanden.
Wer die Umwelt vertritt, der vertritt die Interessen des Staates, denn es ist so, dass der Staat dieses Umweltschutzgesetz geschaffen hat. Der Staat ist der Meinung, die Umwelt solle geschützt werden. Er umschreibt im Umweltschutzgesetz, wie sie geschützt werden soll. Er hat diese Rechte festgeschrieben, und er hat den Vertretern, also den Verbänden, Parteistellung verliehen. Und das heisst hinwiederum: Dieses Recht ist nicht ein Recht von höherer Weihe, es ist nicht von einer göttlichen Macht verliehen. Es ist nicht ein besonderes Recht, sondern es ist ein ganz gewöhnliches Recht, das dieses Parlament formuliert und ausgestaltet hat.
Und dieses Recht hat sich bewährt; die Zahlen sind vorher genannt worden. Es gibt allerdings einen Verbesserungs-, einen Erneuerungsbedarf, wie es das in quasi jeder Rechtsmaterie gibt, damit die Interessen der Nachhaltigkeit besser und - das ist zwar ein Pleonasmus - nachhaltiger wahrgenommen werden können. Und an diesen Mängeln haben nun der Ständerat und Ihre Rechtskommission gearbeitet. Wir haben diese Arbeit begleitet, wir haben sie unterstützt. Unsere Absicht ist die folgende: Die Volksinitiative, welche die Abschaffung dieses Verbandsbeschwerderechtes im Auge hat, soll abgelehnt werden, und es soll ihr ein Gegenvorschlag gegenübergestellt werden. Sie sind im Moment gerade daran, diesen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Wir werden ihn zu 99,9 Prozent übernehmen und als den Gegenvorschlag zu dieser Volksinitiative präsentieren. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Arbeit, bei der Formulierung dieser Vorlage.
Ich bitte Sie, auf die ganze Vorlage einzutreten.