Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2006-10-05
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-05
Wortprotokoll
Die Redaktionskommission ist während ihrer Sitzung beim Anhang 3 des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung im Rahmen der NFA-Ausführungsgesetzgebung auf einen Widerspruch gestossen, und zwar steht in Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a des neuen ELG gemäss Botschaft und Beschluss der Räte Folgendes: Als Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf pro Jahr werden bei alleinstehenden Personen 17 640 Franken, bei Ehepaaren 26 460 Franken und bei Waisen und Kindern, die einen Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder der IV begründen, 9225 Franken festgelegt. Diese Beträge entsprechen der gestützt auf das heute geltende ELG erlassenen Verordnung 05 des Bundesrates vom 24. September 2004.
Am vergangenen 22. September hat der Bundesrat, wiederum gestützt auf das geltende ELG, die Verordnung 07 erlassen und die Zahlen angepasst. Die Verordnung 07 wird am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Nun enthält der Entwurf des Bundesrates zum neuen ELG noch die gestützt auf die heute geltende Verordnung niedrigeren Zahlen. Mit Inkrafttreten des neuen ELG werden das heute geltende ELG und damit auch die Verordnung vom vergangenen 22. September wiederum aufgehoben werden. Wenn wir jetzt nicht eine Anpassung beim neuen ELG vornehmen, werden somit ab seiner Inkraftsetzung wiederum die niedrigeren Zahlen gelten, und dies entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers.
Deshalb beantragt Ihnen die Redaktionskommission, dass im Anhang 3 zur NFA-Ausführungsgesetzgebung Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a mit den vom Bundesrat angepassten Zahlen gelten soll. Das bedeutet für alleinstehende Personen 18 140 Franken pro Jahr, für Ehepaare 27 210 Franken und für Waisen und Kinder, die einen Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder der IV begründen, 9480 Franken.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Redaktionskommission zuzustimmen und diese Korrektur vorzunehmen.