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Goll Christine · Nationalrat · 2006-10-05

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-05

Wortprotokoll

Die vorliegende parlamentarische Initiative hat eine lange Vorgeschichte. Die SGK-NR gab ihr bereits in der ersten Phase am 21. Oktober 2005 Folge. Nach klarer Zustimmung durch die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit am 25. Januar 2006, ebenfalls im Rahmen der ersten Phase der Beratung der parlamentarischen Initiative, liegt nun ein ausgearbeiteter Entwurf vor.

Was will diese parlamentarische Initiative? Im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, im StHG, soll eine Bestimmung aufgenommen werden, welche es den Kantonen erlaubt, das Existenzminimum als steuerfrei zu erklären. Die eidgenössischen Räte haben die gleichlautende Bestimmung, die eine Änderung von Artikel 11 StHG mit sich bringt, bereits einmal verabschiedet, und zwar haben beide Räte der Steuerbefreiung des Existenzminimums am 20. Juni 2003 zugestimmt. Diese Regelung war Bestandteil des Steuerpaketes 2001, welches in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 an der Urne abgelehnt wurde. Die Ablehnung des Steuerpaketes an der Urne hatte jedoch nichts mit der expliziten Steuerbefreiung des Existenzminimums zu tun, denn dieser Vorschlag war von keiner Seite bestritten worden, im Gegenteil: Die Kantone haben sich im Rahmen der parlamentarischen Beratung zum Steuerpaket 2001 mit der neuen Bestimmung in der vorliegenden Form einverstanden erklärt. Gerade aufgrund der offenen Formulierung des neuen Artikels 11 StHG hat der kantonale Gesetzgeber einen grossen Gestaltungsspielraum. So kann er selber bestimmen, wie er das Existenzminimum definieren will, in welcher Höhe die Steuerbefreiung erfolgen soll und auf welche Weise die Freistellung des Existenzminimums zu erfolgen hat, sei es durch das Zusammenwirken von Tarifen und Abzügen oder durch einen neuen Sozialabzug. Die Tarifhoheit der Kantone wird in keiner Art und Weise tangiert.

Welche Gründe sprechen für die ohne Gegenstimme zuhanden des Nationalrates verabschiedete parlamentarische Initiative? Für Ihre Kommission standen drei Gründe im Vordergrund.

1. Die Armutsproblematik in der Schweiz hat sich in den letzten Jahren verschärft. Zu den von Armut bedrohten und betroffenen Bevölkerungsgruppen gehören Menschen mit Bildungsdefiziten, Langzeitarbeitslose, Familien, insbesondere alleinerziehende Mütter, sowie die Gruppe der Working Poor, also Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit über zu wenig Einkommen verfügen, um ihre Existenz und die ihrer Familie zu sichern. Die Problemlast trifft insbesondere Städte und grosse Agglomerationen. Die fehlende Koordination zwischen den verschiedenen Institutionen der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe sowie das unkoordinierte Zusammenwirken von Sozialpolitik, Steuerpolitik und Familienpolitik verhindern heute ein tragendes Netz von wirkungsvollen und zielgerichteten Massnahmen zur Armutsbekämpfung und damit letztlich auch die Existenzsicherung und die Integration der von Armut betroffenen Personen.

2. Die SGK-NR hat sich als erstes gesamtschweizerisches Gremium auf Parlamentsebene mit der Problematik der Armut in der Schweiz und mit konkreten Armutsbekämpfungsmassnahmen befasst. Eine nationale Strategie gegen die Armut fehlt bisher in unserem Land. Politische Massnahmen zur Armutsbekämpfung müssten vor allem die Sozialpolitik, insbesondere die Arbeitslosen- und Invalidenversicherung sowie die Sozialhilfe, aber auch die Familien- und Steuerpolitik umfassen. Die SGK-NR hat deshalb ein Vorstosspaket verabschiedet. Dazu gehört als ein Element diese parlamentarische Initiative, über die Sie noch zu befinden haben. Alle anderen Vorstösse aus unserer Kommission wurden vom Nationalrat angenommen. Dazu gehören die Motion 06.3002, "Armutsstatistik", die Motion 06.3001, "Gesamtschweizerische Strategie zur Bekämpfung der Armut", das Postulat 06.3003, das Vorschläge des Bundesrates zur Harmonisierung im Bereich Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso verlangt, sowie eine Massnahme, welche die Kommission ebenfalls vorgeschlagen hat und die im Rahmen der 5. IV-Revision durch die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in die Gesetzgebung Eingang fand. Demnach sollen künftig auch Personen, deren Vermittlungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann, von Bildungs- und Beschäftigungsprogrammen profitieren können.

3. Die Kommission hat sich unter anderem im Rahmen von ausgedehnten Hearings und angeforderten Gutachten intensiv mit den Handlungsanleitungen zur Armutsbekämpfung und Existenzsicherung befasst. Sie hat festgestellt, dass Anreize zur Aufnahme oder Ausdehnung einer Erwerbsarbeit fehlen. Die Erzielung eines höheren Einkommens führt zu höheren Abgaben und/oder zu einer Reduktion der Unterstützung insbesondere im Rahmen von kantonal und kommunal unterschiedlich ausgestalteten Bedarfsleistungen, ohne dass es jedoch zu einer finanziellen Besserstellung der betroffenen Personen und ihrer Familien kommt. Es kann im Gegenteil zu einer Verschlechterung der finanziellen Situation kommen.

Die Kommission kommt deshalb zum Schluss, dass negative Arbeitsanreize bestehen, wenn Erwerbseinkommen besteuert werden, die nicht oder kaum zur Deckung des Existenzbedarfs ausreichen. Die vorgeschlagene Steuerbefreiung des Existenzminimums stellt für die Kommission deshalb eine wirkungsvolle und unbürokratische Massnahme dar, um diesen Systemfehler zu korrigieren.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen ohne Gegenstimme Eintreten und Zustimmung. Mit der Ablehnung des Steuerpaketes durch das Volk am 16. Mai 2004 fand auch die von allen Seiten unbestrittene explizite Steuerbefreiung des Existenzminimums keinen Eingang in das StHG. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass es sich hier um ein zentrales Element der Strategie gegen die Armut handelt, weshalb sie mittels einer Kommissionsinitiative die Umsetzung dieses Anliegens vorschlägt. Der ausgearbeitete Erlassentwurf wurde in der SGK des Nationalrates am 5. Mai 2006 mit 17 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zuhanden des Nationalrates verabschiedet.

Im Namen unserer Kommission beantrage ich Ihnen deshalb, ebenfalls auf dieses Geschäft einzutreten und der Steuerbefreiung des Existenzminimums zuzustimmen.