Teuscher Franziska · Nationalrat · 2006-10-05
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2006-10-05
Wortprotokoll
Das Ziel der vorgeschlagenen Befreiung von der Mineralölsteuer ist die Förderung von Treibstoffen, welche den CO2-Ausstoss vermindern. Dabei muss die Ökobilanz vom Anbau der Energiepflanze bis zum Verbrauch als Treibstoff berücksichtigt werden. Ich beantrage Ihnen, die in Absatz 2 Buchstabe a geforderte Berücksichtigung "welche Treibstoffe .... in der Europäischen Union, insbesondere in den Nachbarstaaten der Schweiz, gefördert werden" zu streichen. Diese Bestimmung kann dazu führen, dass wir dem Ziel der Befreiung von der Mineralölsteuer zuwiderlaufen. In der EU steht als Erstes die Idee im Vordergrund, die Abhängigkeit von erdölproduzierenden Ländern zu reduzieren. Daher will die EU vor allem die Treibstoffe diversifizieren. Erst nachher folgen die Ziele, den CO2-Ausstoss zu reduzieren und die Wirtschaftskraft zu erhalten.
Wenn wir ins Mineralölsteuergesetz den Satz schreiben, dass Treibstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen in der Europäischen Union, insbesondere in den Nachbarstaaten der Schweiz, gefördert werden sollen, dann kann das unerwünschte Folgen haben. Diese Formulierung könnte dazu führen, dass wir Ethanol aus Frankreich in jedem Fall steuerlich begünstigen müssen, obwohl die Energiebilanz nicht besonders gut aussieht. So zeigen verschiedene Studien, dass zum Beispiel Ethanol aus Zuckerrohr in Brasilien acht- bis zehnmal mehr Energie liefert, als für seine Produktion aufgewendet wird. Für Ethanol aus Mais der USA oder aus Zuckerrüben aus Deutschland sinkt dieses Verhältnis massiv. Oder es könnte sein, dass wir Biodiesel, für welchen ein neues Verfahren eine bessere Energieausbeute und damit eine bessere Ökobilanz verspricht, nicht von der Steuer befreien können, weil in Deutschland neu Biodiesel wieder der Steuer unterstellt wird.
Zudem besteht die Gefahr, dass wir wegen dieser Bestimmung in Buchstabe a durch die Hintertür gentechnisch veränderten Raps anpflanzen. Diese Befürchtung ist nicht von der Hand zu weisen. Es liegen in verschiedenen europäischen Ländern Gesuche für Anpflanzungen von gentechnisch verändertem Raps vor. Aus diesem Raps würde dann Biodiesel produziert, den wir aufgrund dieses Buchstabens a in die Schweiz importieren müssten. Bauern, Konsumenten und Grüne wollen keinen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, auch nicht durch die Hintertür, durch Biodiesel aus gentechnisch verändertem Raps.
Wenn wir Buchstabe a streichen, laufen wir nicht Gefahr, dass wir für den Import unsinnig lange Transportwege in Kauf nehmen müssen. Wir verlangen ja, dass für alle Treibstoffe, die wir ganz oder teilweise von der Steuer befreien, eine umfassende Ökobilanz vom Anbau bis zum Verbrauch von Treibstoff gemacht werden muss. Das ist in Artikel 12b Absatz 3 festgehalten. In einer solchen Ökobilanz wird die Länge der Transportwege mitberücksichtigt, sodass wir nicht Gefahr laufen, unsinnige Transporte zu fördern, wenn wir diesen Buchstaben a streichen.
Ich bitte Sie daher, meinem Antrag zuzustimmen.