Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2006-10-05
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-10-05
Wortprotokoll
Die Minderheit schlägt etwas vor, was den klassischen Effekt verdoppelt. Das haben wir ja überall bei marktspezifischen Instrumenten, dass wir eine Verdoppelung des Effektes hervorrufen können, wenn wir auf der einen Seite eine Ware, die wir nicht so gerne im [PAGE 1568] Umlauf sehen, verteuern und auf der anderen Seite die Konkurrenzware verbilligen, von der es uns lieber ist, dass sie angeboten wird, und die weniger Probleme bietet. Wir haben also eine Waage vor uns, bei der wir auf der einen Seite eine Verteuerung und auf der anderen Seite eine Verbilligung vornehmen.
Es ist nun die Frage, ob wir diese Kompensation - die nun wirklich zu dieser Waage führt; wir haben ja auf der einen Seite Erleichterungen eingeführt, und jetzt wollen wir auf der anderen Seite diese Erleichterungen finanziell kompensieren - bei allen fossilen Treibstoffen machen wollen oder ob wir das nur für einen Teil der fossilen Treibstoffe machen wollen. Die Minderheit möchte das für alle fossilen Treibstoffe durchführen, für Benzin und für Diesel. Wenn wir aus der Optik, die dieser Vorlage zugrunde liegt, handeln, dann - das ist sonnenklar - müssen wir die fossilen Treibstoffe belasten, wenn wir jetzt die nichtfossilen Treibstoffe entlastet haben. Wir wollen ja eben die Verursacher des CO2-Ausstosses mehr belasten und diejenigen weniger, die weniger Belastung verursachen. Also ist es gerechtfertigt und nur logisch, dass wir Benzin und Diesel mit in diese Kompensation nehmen.
Der Antrag Schwander, der alles ablehnt, führt nicht zur Kompensation. Er führt nur dazu, dass einfach die Treibstoffe günstiger werden, die wir beim Tanken lieber abgeben möchten, als die Treibstoffe, die aus fossiler Quelle stammen. Das ist ein Antrag, der erstens vom Finanziellen her nicht in die Landschaft passt und zweitens eben nicht diese Doppelfunktion auslöst, die hier auch gewünscht ist und dazu führt, dass die Lenkungswirkung stärker ausfällt.
Schliesslich muss ich sagen: Wenn wir Diesel und Benzin miteinander vergleichen, dann sehen wir, dass es zwar zutrifft, dass Diesel bezüglich der CO2-Bilanz günstiger ist und dass unter diesem Aspekt wiederum die Frage durchaus gestellt werden kann: Soll man den Diesel nicht mehr belasten? Aber solange der Diesel mit seinen Russpartikeln immer noch eine andere, relativ starke Belastung der Umwelt verursacht, ist es doch logisch, dass wir auch diese Komponente berücksichtigen und dass wir halt den Diesel trotzdem in die Kompensation einbeziehen.
Ich möchte aber zuhanden des Ständerates noch die Anmerkung machen, dass man sich ja bei der weiteren Beratung überlegen könnte, ob man den Diesel nur so lange einbezieht, wie bei uns noch nicht obligatorisch vorgeschrieben ist, dass bei allen dieselbetriebenen Motoren entsprechende Partikelfilter verwendet werden. Wenn nämlich diese Partikelfilterpflicht eingeführt ist, dann hat der Diesel wirklich - auch unter weiteren ökologischen Aspekten - Vorteile gegenüber dem Benzin. Dann ist es gerechtfertigt, dass man den Diesel allenfalls nicht mehr in die Kompensation einbezieht. Es liegt hier kein Antrag vor - deshalb diese Anregung zuhanden des Ständerates, der sich diese Überlegungen vielleicht noch einmal machen kann und so vielleicht auch einen Ausweg aus diesem "Dilemma" findet, in dem wir hier jetzt stecken.
Ich meine aber, dass die Entscheidung im Moment klar sein könnte: die Minderheit unterstützen, Benzin und Diesel in den Ausgleich mit einbeziehen.