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Lauri Hans · Ständerat · 2006-09-19

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-19

Wortprotokoll

Auch ich unterstütze die Motion Forster, obwohl ich mir - wie auch die Motionärin - noch nicht im Klaren bin, ob eine Erfüllung des Anliegens über eine Säule 3c schliesslich zielführend sein wird. Auch der Bundesrat ist sich seiner Sache noch nicht abschliessend sicher, führt er doch aus, er werde dem Parlament je nach Ergebnis seiner Prüfungsarbeiten eine entsprechende Vorlage unterbreiten. Es werde zu klären sein, wie eine Säule 3c nicht nur einem kleinen Kreis der Bevölkerung, sondern einer möglichst grossen Zahl von Personen zugänglich gemacht werden könne. Mit dem Bundesrat bin ich jedoch der Auffassung, dass sich eine nähere Prüfung auf jeden Fall lohnt. Unser späterer Entscheid bleibt selbstverständlich vorbehalten.

Ich ergreife das Wort hier, um dem Bundesrat im Hinblick auf die inhaltliche Prüfung der Motion ein konkretes Anliegen vorzutragen. Dazu Folgendes: Gleich im Anschluss an die Motion Forster werden wir uns mit der Motion Heberlein 06.3284 befassen. Auch in diesem Vorstoss soll über das Steuerrecht ein bestimmtes Verhalten eines Teils der Bevölkerung erreicht werden, nämlich eine möglichst lange Partizipation am Erwerbsleben. Der Bundesrat beantragt auch die Annahme dieser Motion. Hier führt er allerdings aus, er sei gegen einen Vorzugssteuertarif für Einkommen ab dem ordentlichen Rentenalter. Diese Massnahme stehe im Widerspruch zu den verfassungsmässigen Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Damit äussert er aus meiner Sicht berechtigte Zweifel an der Eignung des Steuerrechtes als Instrument zur Erreichung von Zielen, die mit dem Hauptziel, die Staatstätigkeit zu finanzieren, wenig oder kaum etwas zu tun haben.

Eigentlich hat es mich erstaunt, dass der Bundesrat diesen in seiner Stellungnahme zur Motion Heberlein gemachten Vorbehalt nicht auch bei der Stellungnahme zur Motion Forster angebracht hat, auch wenn die Stossrichtungen der beiden Motionen zugegebenermassen nicht absolut deckungsgleich sind. Die allgemeine Thematik der Verknüpfung von Fiskalpolitik und anderen Politiken ist hinlänglich bekannt und wird im Steuerrecht auch seit langem diskutiert. Ich habe den Eindruck, dass immer mehr versucht wird, über das Steuerrecht allgemeine gesellschaftliche Probleme zu lösen. Damit sind allerdings verschiedene Probleme verbunden, zum Beispiel die mangelhafte Transparenz.

Wenn wir ein Problem über das Steuerrecht lösen, wird im Vollzug oft nicht klar, wer jetzt einen Vorteil erhält, oder es wird nicht klar, was uns die Lösung effektiv kostet. Die Einräumung eines Vorteils, der nicht gewährt würde, bestünde er in einer Ausgabe, soll auch nicht als Einnahmenverzicht vorgenommen werden. Mit anderen Worten: Wenn wir über das Steuerrecht ein Problem lösen, wird diese Problemlösung nicht in das Konkurrenzverhältnis gebracht, wo sie eigentlich hingehörte, nämlich in die Ausgabenpolitik, damit in die Budgetpolitik und in die Problematik rund um die Schuldenbremse. Schliesslich können auch Konflikte mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entstehen, als Folge der Progression. Dieses Argument hat der Bundesrat hier selbst angeführt. Aus dem nahen Ausland ist uns bekannt, dass grosse Probleme entstehen können, wenn über das Steuerrecht im weiten Ausmass - nur davon spreche ich - ausserfiskalische Zielsetzungen erreicht werden sollen.

Ich bitte den Bundesrat, bei den noch bevorstehenden Arbeiten zu den beiden Motionen Forster und Heberlein auf diese Problematik gründlich und in einem allgemeinen Zusammenhang einzugehen und seine diesbezügliche allgemeine Politik darzulegen. Die Frage ist jetzt zu stellen und zu bearbeiten, weil unser Steuerrecht zum heutigen Zeitpunkt mit der Verfolgung ausserfiskalischer Zielsetzungen noch relativ zurückhaltend umgeht. Wir sollten uns dereinst nicht auf eine immer stärkere Verknüpfung von Steuerpolitik und anderen Politiken einlassen müssen, ohne nicht die damit verbundene Grundproblematik in einem grösseren Zusammenhang diskutieren zu können. Es ist mein Anliegen, dass diese Frage bei den materiellen Arbeiten zu den beiden Motionen einlässlich geprüft wird.