Lalive d'Epinay Maya · Nationalrat · 2000-10-03
Lalive d'Epinay Maya · Nationalrat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-03
Wortprotokoll
Informatik ist heute eine Schlüsselressource. Die Informationsgesellschaft steht in einem Veränderungsprozess. Dem kann sich auch die Verwaltung nicht entziehen. Auch sie muss deshalb eine moderne und effiziente Informations- und Kommunikationstechnologie haben und muss die damit verbundenen Prozesse einfach und wirksam gestalten können. Nur so ist sie in der Lage, ihre Aufgabe zu erfüllen und zukunftsweisende Projekte - E-Government ist nur eines der Stichworte - zeitgerecht umzusetzen. Dass in der Verwaltung bei der Informatik ein Optimierungsbedarf besteht, ist spätestens seit der Diskussion um die Informatik der Pensionskasse des Bundes unbestritten. Das Projekt Nove-it will nun die bestehenden Mängel beheben und die Informatik der Bundesverwaltung für die Informationsgesellschaft fit machen. Dem Investitionskredit von rund 230 Millionen Franken sollen ab dem Jahre 2003 jährliche Einsparungen von 130 Millionen Franken gegenüberstehen.
Welche Massnahmen stehen im Vordergrund?
1. Eine konsequente Prozessorientierung: Es wird eine verbindliche strategische Steuerung eingeführt, die eine einheitliche Ausrichtung der Informatik und der Telekommunikation in der Bundesverwaltung sicherstellt und die weitere Entwicklung aus einer Gesamtsicht heraus steuert.
2. Eine klare Rollenzuweisung: Die Bereiche Leistungsbezüger, das ist der interne Kunde, und Leistungserbringer, das ist der interne Lieferant, sowie die strategische Steuerung werden klar voneinander getrennt. Neu liegen Entscheid und Verantwortung bei den Leistungsbezügern, also bei den internen Kunden, und nicht - wie das früher sehr oft der Fall war - bei den Leistungserbringern, also den Lieferanten.
3. Einfachere Strukturen: Die Bundesinformatik setzt sich heute aus 75 Rechenzentren respektive Leistungserbringern zusammen. Das sind sehr viele. Mit Nove-it werden sie auf sieben reduziert. Die Querschnittleistungen über die gesamte Verwaltung werden neu durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) erbracht. Dieses Bundesamt setzt auch die verbindlichen Standards.
4. Die Reorganisation der Infrastruktur: Die Reduktion der Systeme und die Zusammenführung von Hard- und Software der dezentralen Leistungserbringer ist der schwierigste Teil des Projektes. Er macht einen rechtzeitigen und stufengerechten Einbezug aller Beteiligten sowie eine intensive Kommunikation notwendig. Als Folge von Nove-it wird es auch zu einem Abbau von 325 Stellen - nicht Arbeitsplätzen - kommen. Davon sind vor allem externe Leistungsbezüger betroffen. Interne Mitarbeiter, die davon betroffen sind, sollen weitergebildet, versetzt und in Ausnahmefällen frühpensioniert werden.
5. Ein stufengerechtes internes und externes Controlling und Portfolio-Management, das laufend Projektfortschritt und Effizienzsteigerung ausweisen soll; diese Massnahme ist wichtig.
Die Kommission hat dem Geschäft nach ausgiebigen Diskussionen einstimmig zugestimmt. In der Diskussion kamen die folgenden drei Punkte zur Sprache:
1. Die Frage nach dem Ausmass der Konzentration bei den Leistungserbringern: Wie weit geht mit der Konzentration auf wenige Leistungserbringer Know-how verloren, und weshalb hat man - wenn schon, denn schon - nicht gerade auf einen einzigen Leistungserbringer, also nicht auf nur ein Zentrum statt auf sieben Zentren, reduziert? Oder: Weshalb hat man die ganze Sache nicht in die Privatwirtschaft ausgelagert?
Alle Varianten wurden geprüft, so wurde uns gesagt. Man habe sich jedoch auf die Variante mit sieben Leistungserbringern konzentriert, das sei ein vertretbarer Kompromiss. Die Option auf einen einzigen Leistungserbringer oder die Auslagerung zu einem späteren Zeitpunkt sei möglich; im jetzigen Zeitpunkt sei das Projekt, die Reduzierung auf sieben Leistungserbringer, schon anspruchsvoll genug.
2. Die Frage der Projekt- und Programmführung sowie des Projektrisikos: Es ist ohne Zweifel so, dass das Projekt, wie alle grösseren Informatikprojekte in der Wirtschaft, Risiken hat. Dazu gehören beispielsweise der Umfang des Programmes, die Nachweisbarkeit der Effizienzsteigerung oder der Bedarf an qualifiziertem Personal. Die ersten beiden Risiken sollen via Controllinginstrumente innerhalb des Programmes sowie durch Aufbau einer externen Qualitätskontrolle so weit wie möglich reduziert werden. Nicht eliminieren lässt sich der Einfluss des Arbeitsmarktes; Informatiker sind heute knapp. Aber durch den Beizug von externen Beratungsleistungen und durch eine rasche Umsetzung des Programmes soll dieses Risiko so weit wie möglich eliminiert werden.
3. Die Frage der Leistungsverrechnung zwischen den verschiedenen Verwaltungseinheiten: Inwieweit wird damit ein Präjudiz geschaffen, welches indirekt eine Leistungsverrechnung in der Verwaltung einführt, quasi durch die Hintertüre? Laut Bundesrat soll in der Verwaltung vorderhand keine generelle Leistungsverrechnung eingeführt werden. Das Parlament würde bei einem solchen Vorhaben auf alle Fälle noch begrüsst werden müssen.
Auch die von der Finanzkommission im Mitberichtsverfahren eingereichten Anliegen - betreffend vor allem Fragen des Controllings, der Kommunikation sowie allfälliger frühzeitiger Pensionierungen - sind von unserer Kommission unterstützt worden und werden auch vonseiten des Bundesrates akzeptiert.
Mit der vorliegenden Botschaft beantragt demnach der Bundesrat - die Kommission stimmt wie der Ständerat dem Bundesrat zu - erstens einen Bundesbeschluss für einen Rahmenkredit von insgesamt 200 Millionen Franken für die Finanzierung der Reorganisation der Informatik und der Telekommunikation in der Bundesverwaltung sowie einen Verpflichtungskredit von 30 Millionen Franken für Personalmassnahmen infolge Stellenabbau, also für Umschulung, Weiterbildung, Stellenvermittlung und allenfalls vorzeitige Pensionierungen. Zweitens wird die Anpassung von Artikel 15 Absatz 3 des Finanzhaushaltgesetzes beantragt, wonach neu im Interesse einer wirtschaftlichen Verwaltungstätigkeit Vergütungen zwischen Verwaltungseinheiten des Bundes zugelassen werden, wobei diese Zulassung auf die Flag-Ämter, die Informatik und die Telekommunikation beschränkt bleiben soll.
Sowohl die SPK des Nationalrates als auch die SPK des Ständerates und der Ständerat haben der Vorlage zugestimmt.
Ich empfehle Ihnen deshalb im Namen der Kommission, auf das Geschäft einzutreten, dem Rahmen- und dem Verpflichtungskredit sowie der Anpassung des Finanzhaushaltgesetzes zuzustimmen. Damit helfen Sie mit, eine weitere wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Schweiz im Informationszeitalter zu schaffen.