Lexipedia

Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2006-09-19

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-19

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen: Ich war mal zusammen mit Herrn Stähelin Berater der Schweizerischen Chiropraktorengesellschaft. Die zweite Vorbemerkung - das haben Sie wahrscheinlich selber festgestellt -: Mein Antrag bezieht sich lediglich auf Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a, betrifft aber nicht einen Buchstaben abis.

Nun zur Begründung meines Antrages: Die Chiropraktorinnen und Chiropraktoren sind spezialisiert auf Beschwerden und Leiden des Bewegungsapparates, insbesondere der Wirbelsäule. Sie diagnostizieren und praktizieren aufgrund ihrer fachlichen Qualifikationen als sogenannte Erstversorger und selbstständige Medizinalpersonen auf gleicher Stufe wie die Ärztinnen und Ärzte. Dies besagt, dass die Patienten für eine chiropraktorische Konsultation keine Überweisung benötigen. Bis zum Jahre 1994, d. h. bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des KVG, konnten Chiropraktorinnen und Chiropraktoren Physiotherapie direkt verordnen. Im KVG besteht diese Kompetenz nicht mehr, mit anderen Worten: Wenn Chiropraktorinnen oder Chiropraktoren nach einer Diagnose und allfälligen Behandlung eine Physiotherapie für angezeigt erachten, kann eine solche nicht mehr direkt verordnet werden; vielmehr muss der Patient oder die Patientin zusätzlich einen Arzt, vorzugsweise natürlich einen Spezialisten, aufsuchen, der dann die vom Chiropraktor verschriebene Physiotherapie bestätigt und formell verordnet.

Das ist für mich nicht nachvollziehbar, und ich beantrage Ihnen daher, materiell zur Regelung vor 1994 zurückzukehren. Man wird wahrscheinlich einwenden - seitens des Herrn Bundesrates oder auch der Sprecherin der Kommission -, dies schaffe Präjudizien, dies schaffe Ausweitungen. Es ist nach meiner Überzeugung kein Präjudiz, denn, wie ich bereits erwähnt habe, die Chiropraktorinnen und Chiropraktoren sind die einzige Berufsgruppe, welche als Erstversorger und selbstständige Medizinalpersonen auf der gleichen Stufe wie die Berufsgruppe der Ärzte steht. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, erwachsen dadurch auch keine Mehrkosten. Im Gegenteil, es gibt Reduktionen bei den heutigen Kosten. Auf der anderen Seite - dies sei auch noch erwähnt - gibt es für die Chiropraktorinnen und Chiropraktoren keine finanziellen Vorteile.

Ich bitte Sie daher, diesem Antrag zuzustimmen.