AB 67842
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir zwei, drei Erläuterungen, damit Sie verstehen, was geändert werden soll. Insgesamt werden drei Änderungen gegenüber dem bestehenden Gesetz vorgeschlagen.
Als Erstes schlagen wir Ihnen vor, das Wort "Pflegemassnahmen" zu streichen und dafür die Ergänzung "sowie die Pflegeleistungen, die in einem Spital durchgeführt werden" einzufügen. Diese Präzisierung wird notwendig, weil die Kommission Ihnen neu einen Artikel 25a vorschlägt, der die Pflegeleistungen bei Krankheit definiert. Mit dem Einschub wird klargemacht, dass die Pflegeleistungen, die in einem Spital durchgeführt werden, auf ärztliche Anordnung hin erfolgen und die Finanzierung der Pflege im Spitaltarif eingerechnet wird.
Die zweite Änderung besteht darin, dass die Formulierung "bei Hausbesuchen" gestrichen werden soll. "Ambulant" umfasst sowohl die Leistung in der Arztpraxis wie auch die Leistung zu Hause. "Ambulant" erfasst damit klar auch die Pflege, die unter anderem durch die Spitex bei den Pflegebedürftigen zu Hause erbracht wird. Es ist klar der Wille der Kommission, dass "ambulant" beides umfasst, nämlich den Besuch in der Praxis und auch den Hausbesuch.
Als dritte Neuerung soll das Wort "teilstationär" gestrichen werden, dies entsprechend unseren Beschlüssen im Ständerat bei der Spitalfinanzierung. Sollte bei der Spitalfinanzierung anders entschieden werden, das heisst, sollte letztlich "teilstationär" nicht gestrichen werden, müssen wir hier wieder darauf zurückkommen. Denn es ist sehr wichtig, dass eben die Spitalfinanzierung und hier diese Neuordnung der Pflegefinanzierung kongruent laufen und dass wir in beiden Botschaften dieselben Wörter verwenden.