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Schwaller Urs · Ständerat · 2006-09-19

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-19

Wortprotokoll

In der Schweiz gibt es ungefähr 250 000 chronisch pflegebedürftige Menschen; 32 Prozent der Haushalte sind Einpersonenhaushalte; 60 Prozent der Menschen in der Schweiz haben keine Nachkommen; 80 Prozent der pflegebedürftigen Personen werden heute von Familienangehörigen gepflegt. Für 2030 schätzt man einen doppelt bis dreifach so hohen Bedarf an Pflege zu Hause wie heute. Gleichzeitig muss damit gerechnet werden, dass die allgemeine Bereitschaft und Möglichkeit, Angehörige zu Hause zu pflegen, in Zukunft immer weniger vorhanden sein wird, weil es keine Angehörigen gibt oder der Beruf nicht aufgegeben werden kann. Nach Angaben der Spitex-Verantwortlichen sind 80 Prozent der von ihnen Betreuten über 65 Jahre alt, etwa die Hälfte über 80 Jahre alt. All diese Zahlen zeigen, dass der Bereich der Pflege und vor allem auch der Pflege zu Hause mit Unterstützung der Spitex in den nächsten Jahren noch wichtiger wird.

Damit ist natürlich auch die Frage der Kosten gestellt. Mit dem Kompromissmodell, das Ihnen Ihre Kommission einmal mehr vorschlägt, bleiben wir auf der Linie, welche wir leistungsseitig im Spitalbereich gezogen haben. So, wie wir dort klare Regeln gesetzt haben, um Menge, Preis und Preisentwicklung zu steuern und im Griff zu behalten, so wollen wir dies auch im Bereich der Pflegefinanzierung tun. [PAGE 644] Eckpunkte dieser Regelungsabsicht sind denn folgerichtig auch folgende vier Punkte:

1. Das Vorhandensein eines nach objektiven Kriterien ausgewiesenen Pflegebedarfs und einer ärztlichen Anordnung.

2. Die Festsetzung von differenzierten Frankenbeiträgen nach Pflegebedarf, wobei klar festgehalten wird, dass die Pflege in der notwendigen Qualität und effizient zu erbringen ist.

3. Der Verzicht auf das bisherige Kostendeckungsprinzip.

4. Eine gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur - das ist wichtig -, welche regionale Verzerrungen verhindert, sodann auch steuernde Vergleiche erlaubt und die sowohl für die stationären wie für die ambulanten Leistungen gilt.

Mit diesen Eckpunkten sind wir, so glauben wir in der Kommission, auf dem richtigen Weg, so, wie wir mit den Übergangsbestimmungen auch verhindern wollen, dass die Neuregelung auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes hin zu einer Kostenexplosion führt.

Die Kommission - ich unterstreiche dies - will mit ihrem Modell nicht weniger Geld als bisher und als heute ausgeben, dieses aber effizienter einsetzen. Dadurch, dass wir die gleiche Summe wie heute in das System eingeben und davon auszugehen ist, dass der Bundesrat die Frankenbeiträge dann auch der Teuerung anpassen wird, ist es auch gegeben, dass die Pflegebedürftigen in etwa gleich viel wie heute zur Abgeltung der erhaltenen Leistungen beitragen müssen. Unterschiede - ich sage dies - kann es zweifellos in den einzelnen Pflegestufen geben, je nachdem, welche Beträge oder welche Tarife der Bundesrat festsetzen wird. Die Kommissionsmehrheit geht mit der Minderheit einig, dass die neue Lösung nicht zu einer blossen Kostenüberwälzung auf die Pflegebedürftigen führen darf. Auch die Kommissionsmehrheit will nicht, dass die Spitex unerschwinglich wird oder die zu hohe Beteiligung dazu führt, dass auf die Inanspruchnahme des Dienstes verzichtet wird. Mit der kostenneutralen Überführung der heutigen Beträge von ungefähr - ungefähr! - zwei Milliarden Franken und mit der Anpassung der Leistungspauschalen durch den Bundesrat, von der ich gesprochen habe, scheinen uns aber genügend Garantien gegeben zu sein. Dies gesagt habend, werde ich allenfalls in der Beratung auf die eine oder andere Bestimmung zurückkommen.

Ich lade Sie ebenfalls - mit unserer Kommissionspräsidentin - ein, auf die Vorlage einzutreten und deren Eckwerte im Projekt gutzuheissen.