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preparatory:AB 67876

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-19

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, dass ich etwas vorausschicke: Wir haben jetzt entschieden, dass wir absatzweise vorgehen. Es ist aber sicher so, dass die Minderheit ein Konzept vorschlägt. Wir können also nicht einmal auf der Seite der Minderheit und einmal auf der Seite der Mehrheit sein, sonst bekommen wir dann insgesamt Probleme.

Als Präsidentin des Spitex-Verbandes habe ich ein gewisses Verständnis für das Anliegen, das die Minderheit aufwirft. Auf der anderen Seite musste ich mich letztlich entscheiden: Wo stehe ich, und kann ich hinter dem Ziel stehen, dass insgesamt die Krankenversicherungen nicht mehr zu bezahlen haben? Ich habe mich hierfür und deshalb für den Antrag der Mehrheit entschieden. Denn eine Sonderbehandlung in der Spitex führt zu Mehrkosten, die letztlich über die Prämien zu finanzieren wären. Dies widerspricht - ich habe es Ihnen schon gesagt - dem Grundsatzentscheid, wonach die Überführung der Pflegefinanzierung kostenneutral zu geschehen hat. Gemäss Verwaltung würden die Mehrkosten zwischen 100 und 300 Millionen Franken betragen. Die Leistungserbringer und die Kantone beziffern die Mehrkosten mit maximal 51 Millionen Franken. Ob das ins Reich der Fabeln gehört oder nicht, wie das Herr Ernst Leuenberger ausgeführt hat, kann ich nicht sagen. Es muss aber festgehalten werden, dass die finanziellen Auswirkungen einer Spitex-Sonderregelung kaum abzuschätzen sind; deswegen wahrscheinlich auch diese grosse Diskrepanz. Insbesondere sind die dynamischen Effekte nicht quantifizierbar. Da auch eine Überwälzung der zusätzlichen Kosten auf den Heimbereich nicht infrage kommt, ist es eben so, dass damit, auch aus meiner Sicht, auf das Anliegen der Minderheit zu verzichten ist.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Wir haben ja bereits entschieden, dass der Anspruch auf Hilflosenentschädigung zu erweitern ist. Künftig sollen auch Bezüger von AHV und Ergänzungsleistungen bei einer Hilflosigkeit leichten Grades Hilflosenentschädigung erhalten, wenn sie zu Hause betreut werden. Damit kann dem Umstand entgegengewirkt werden, dass es wegen hoher Kosten zu Heimeintritten kommen könnte.

Alles in allem möchte ich Sie bitten, dass Sie auch bei dieser Bestimmung der Mehrheit folgen bzw. den Minderheitsantrag ablehnen.

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