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Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-09-20

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-20

Wortprotokoll

Ich muss die soeben eingetretene Harmonie im Zusammenhang mit dem letzten Postulat noch etwas stören. Ich danke vorweg dem Bundesrat für seine Antwort. Wenn ich Diskussion beantragt habe, so deshalb, weil einige Feststellungen zu korrigieren sind und ich feststelle, dass der Kern meines Anliegens offensichtlich nicht verstanden worden ist.

Der Inhalt oder, wenn Sie wollen, die Zielrichtung meiner Interpellation - ich richte das insbesondere an meine beiden Genfer Kolleginnen - ist Folgendes: Mit dem Bundesrat bin ich der Auffassung, dass die Zusammenführung der drei bestehenden Einrichtungen in eine "Fondation pour les hautes études internationales et du développement" durchaus Sinn macht. Zur Diskussion steht für mich einzig und allein die Art und Weise des Vorgehens - nur das steht zur Diskussion. In dieser Beziehung, Herr Bundesrat, vermag mich die Antwort eben nicht zu befriedigen.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass dieses Vorhaben auf der Liste jener Projekte figuriert, die über das Instrument der projektgebundenen Beiträge gemäss Universitätsförderungsgesetz unterstützt werden sollen, und diese Liste habe der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) vorgelegen. Aufgrund meiner Informationen stelle ich fest, dass im Schosse der SUK keine Diskussion stattgefunden hat. Es erging auch nie eine Anfrage im Sinne einer Stellungnahme an die SUK; das Projekt figurierte lediglich im Rahmen einer allgemeinen Aktennotiz über den sogenannten Kooperationsfonds 2008/2011. Es bleibt dabei, dass über dieses Projekt, das doch erhebliche finanzielle Auswirkungen für den Bund und damit für die anderen Hochschulbereiche hat, vor der Beschlussfassung und vor der Orientierung der Öffentlichkeit keine materielle Diskussion innerhalb der SUK stattgefunden hat. Die EDK hat mir bestätigt und weist mit Nachdruck darauf hin, dass mit den Universitäten Basel, Bern, St. Gallen und Zürich - und damit auch mit den entsprechenden Kantonen - keine formellen Kontakte stattgefunden haben. Es bleibt die Tatsache, dass dieses Projekt beschlossen worden ist, ohne dass die SUK und die EDK korrekt in den Entscheidungsprozess mit einbezogen worden sind.

Es ist auf diese Weise ein Fait accompli geschaffen worden. Es handelt sich hier nicht um eine Bagatelle; ich erinnere an die Diskussion im Zusammenhang mit der BFI-Botschaft 2008-2011. Ich beschränke mich auf die Feststellung, dass mit diesem Vorgehen, das hier gewählt worden ist, der Verteilkampf noch virulenter werden wird.

Jetzt werden Sie vielleicht sagen, Herr Bundesrat: "Tant de bruit pour une omelette." Nein, ich unterstreiche, dass es nicht um die Sache selbst geht, sondern das Vorgehen steht in der Kritik. Es geht dabei auch nicht um blosse Empfindlichkeiten oder Befindlichkeiten von Organisationen. Ich erinnere Sie daran, dass wir die Bundesverfassung im Mai dieses Jahres verändert haben, und unmittelbar im Zeitraum dieser Verfassungsabstimmung, wo Grundsätze über Kooperation festgelegt worden sind, geht man hin und fällt in dieser Art und Weise Entscheide. Sie kennen den neuen Artikel 63a der Bundesverfassung, wo in Absatz 3 gesagt wird: "Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die Koordination .... im schweizerischen Hochschulwesen." Die neue Hochschulverfassung beruht im Wesentlichen auf dem Konzept einer koordinierten Gesamtsteuerung. Im Bundesbüchlein wird auch darauf hingewiesen, dass Bund und Kantone den Hochschulbereich gemeinsam steuern. Das, Herr Bundesrat, ist es, was mich ärgert. Was aus meiner Sicht öffentlich gerügt werden muss, ist die Tatsache, dass mit dem Vorgehen in diesem Fall der Sinn und Geist der neuen Hochschulverfassung mit Füssen getreten worden ist. Volk und Stände haben sich in diesem Zusammenhang mit unmissverständlicher Deutlichkeit für einen kooperativen Föderalismus ausgesprochen. Ich komme nicht umhin, zu sagen, dass trotz dieser Abstimmung das klare Bekenntnis des Souveräns eben nicht in das Denken und Handeln der zuständigen Bundesstellen und auch des Bundesrates eingeflossen ist.

Sinn und Zweck meiner Interpellation besteht darin, dass, wie ich hoffe, das Bewusstsein für die Zusammenhänge und die Kooperation im Hochschulwesen geschärft worden ist. Sollte das immer noch nicht der Fall sein, Herr Bundesrat, dann ersuche ich Sie dringend, hier Remedur zu schaffen.

Die Devise zur Gestaltung von Fragen im Hochschulbereich ist nicht "Diktat von oben", sondern "gemeinsames Vorgehen". Die Voraussetzung dafür, dass diese Leitideen bei allen Beteiligten - ich spreche von "allen Beteiligten" - zum Tragen kommen, ist nicht eine gesetzliche Regelung, sondern es ist die entsprechende Einsicht in den Köpfen. [PAGE 697]

Im Sinne eines versöhnlichen Schlusssatzes, Herr Bundesrat, stelle ich immerhin fest, dass meine Interpellation offenbar schon Wirkung gezeigt hat, weil ich im Zusammenhang mit der Stellungnahme zur Motion Langenberger 06.3303 mit Freude die Formulierung "im Geiste der neuen Verfassungsbestimmungen" gelesen habe.