Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-09-20
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-20
Wortprotokoll
Es tut mir leid, dass ich Sie wieder - und zwar in einer ähnlichen Geschichte - behelligen muss; ich werde nicht darum herumkommen, bestimmte Sachen jetzt einfach zu wiederholen. Der 21. Mai 2006 hat, aus meiner Sicht, eine Entwicklung ausgelöst, an deren Ende die integrale Bundeskompetenz im Bildungswesen stehen wird. Es sind zwei Überlegungen, die mich zu dieser Überzeugung führen.
Die erste Überlegung ist folgende: Die neue Bildungsverfassung vom 21. Mai 2006 überträgt den Mechanismus des neuen Artikels 48a der Bundesverfassung auf den Bildungsbereich; ich habe das bereits ausgeführt. Auf Antrag interessierter Kantone können andere Kantone zu harmonisierten Lösungen entweder auf dem Weg der Allgemeinverbindlicherklärung oder auf dem Weg der Beteiligungsverpflichtung, des Anschlusszwangs, gezwungen werden. Diese Mechanismen führen à la longue zu einer Stimmung unter den Kantonen, die einer freundeidgenössischen Zusammenarbeit nicht eben förderlich ist.
Man stellt bereits Vorwirkungen dieses neuen Artikels fest: Kantone, die sich nicht einer Mehrheit fügen wollen, werden an den Pranger gestellt, wie dies dem Kanton Basel-Stadt wegen seiner nichtharmonisierten Volksschulstruktur passiert ist. Ob man auf der Seite des Kantons Basel-Stadt steht oder auf der Seite der EKD, ist völlig egal, aber die Art und Weise, wie wir jetzt miteinander umzuspringen beginnen, wird auf Dauer keine gute Lösung sein.
Wir haben das zweite Beispiel, wo aufgrund anstehender Volksabstimmungen, z. B. im Kanton Zürich, bereits von autoritativer Stelle her erklärt worden ist: Wenn das Volk dann soundso stimmt, wie es nicht der EDK entspricht, dann werden wir beim Bund intervenieren. Artikel 63a und Artikel 48a der Bundesverfassung geben diese Möglichkeiten; ich bestreite das nicht. Aber bereits in der Vorwirkung führen sie zu einer Stimmung, zu einer Prangerfunktion, welche ich auf Dauer unerträglich finde und welche mit jeder Garantie dazu führen wird, dass einzelne Kantone eines Tages sagen werden: Es ist uns lieber, wenn uns die Eidgenossenschaft in einem strukturierten Verfahren auf dem Gesetzgebungsweg zwingt, das so oder so zu tun.
Aber die alte Art des Staatenbundes, die so tut, als ob es keine koordinierende Bundesinstanz gäbe, als ob sich die Kantone untereinander mit Hängen und Würgen einigen müssten, das entspricht eigentlich nicht dem Geist unserer Verfassung. Und - das sei beklagt - die NFA geht in dieser Richtung natürlich zurück in die Zeit vor 1848.
Eine zweite Überlegung geht von unseren Sälen aus. Es ist der Bund, der eines Tages die ihm gegebenen Kompetenzen in einer ausdehnenden Interpretation ausweiten und schrittweise den Kompetenzraum der Kantone im Bildungsbereich einengen wird. Ich lade Sie ein, Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung anzuschauen. Diese Bestimmung gibt dem Bund eine Kompetenz im Volksschulwesen, die sich interpretatorisch bis hin zu einer prinzipalen Bundeskompetenz ausweiten lässt. Wenn der Bund sagt, die Harmonisierung, welche die Kantone gefunden hätten, gehe nicht weit genug bzw. sei keine echte Harmonisierung, dann hat er aufgrund von Artikel 62 Absatz 4 die Kompetenz, gesetzgeberisch das [PAGE 683] Erforderliche vorzukehren. Wer will bestreiten, dass er sagen darf, ob die Harmonisierung geglückt ist oder nicht? Seit dem 21. Mai 2006 liegt die Kompetenzkompetenz beim Bund und nicht bei den Kantonen.
Im Hochschulbereich ist mit Artikel 63a Absatz 5 der Bundesverfassung dieser Durchbruch zugunsten des Bundes bereits erreicht. Zwar hat der Bund eine Verpflichtung, mit den Kantonen eine Koordination im Hochschulbereich zu suchen. Aber wenn er sie nicht findet, dann kann er gesetzgeberisch tätig sein, ohne Rücksicht auf die Kantone. Und wer will ihn daran hindern, zu erklären, dass er die Koordination mit den Kantonen nicht gefunden hat? Wenn er eine bestimmte Vorstellung hat und die Kantone eine andere haben und der Bund sagt, er beharre auf seiner Vorstellung, dann ist die Koordination nicht erreicht, und der Bund hat somit die entsprechenden Kompetenzen.
Ich sage Ihnen hier, was geschehen kann, was geschehen wird - nicht heute und nicht morgen, aber eines Tages. Da dies so ist, sollten wir versuchen, den Weg und das Ziel, auf das wir zusteuern, so gut wie möglich zu erkunden. Und das führt zu meinem Postulat.
Ich möchte, dass wir uns heute schon fragen, wie der Endzustand einer vollständigen Bundeskompetenz im Bildungswesen aussieht: auf welchen Stufen sich der Bund darauf beschränken soll, eine Grundsatz-Gesetzgebungskompetenz in Anspruch zu nehmen, auf welcher Stufe er eine volle Gesetzgebungskompetenz beanspruchen soll und auf welcher Ebene es allenfalls sinnvoll ist, dass der Bund die Schule selbst betreibt. Der Bund sollte dabei auch prüfen, wie Schnittstellenprobleme zu anderen Politiken, zum Beispiel zwischen Bildungspolitik und Gesundheitspolitik und hier vor allem im Bereiche der Universitätsspitäler, zu lösen sind - Schnittstellen, die ungeklärt sind und föderalistisch enormen Sprengstoff in sich bergen. Und der Bund sollte dabei auch die finanziellen Auswirkungen darstellen.
Nun wird sich der Bundesrat gegen die Überweisung des Postulates und gegen das Abfassen eines solchen Berichtes mit der Begründung wehren, dass die neuen Artikel der Bundesverfassung keine Grundlage für einen einheitlichen Bildungsraum auf allen Stufen des Bildungswesens unter der ganzen Verantwortung des Bundes böten. Ich habe das nie behauptet. Ich habe behauptet, dass ich nicht davon abkomme, zu fühlen, dass es in diese Richtung geht. Daher will ich wissen, wie der Weg aussieht; und ich will wissen, wie das Ziel aussieht. Je nachdem kann man sich einrichten.
Ich möchte einen Erkundungs- und einen Aufklärungsauftrag erteilen, damit wir eines Tages en connaissance de cause entscheiden können, ob es sich lohnt, in der angegebenen Richtung weiterzuschreiten, oder ob es sinnvoll ist, die Richtung, die wir am 21. Mai dieses Jahres eingeschlagen haben, einer Korrektur zu unterziehen. Mit diesem Postulat werden keine Entscheide provoziert. Es soll Klarheit geschaffen werden.
Ich kann mir schwer vorstellen, dass man nicht dafür sein kann, in dieser zentralen Frage Klarheit zu schaffen. Ich bitte Sie daher, das Postulat anzunehmen.