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Hofmann Hans · Ständerat · 2006-09-20

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-20

Wortprotokoll

Ich werde diesen Motionen zustimmen; dies im Wissen darum, dass diese Motionen den Bundesrat eigentlich zu nichts verpflichten. Denn gemäss Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes fällt es in die alleinige Kompetenz des Bundesrates, wie er seine Aufgaben und Ämter auf die Departemente verteilen will; darauf beruft sich der Bundesrat ja auch in seiner Stellungnahme. Wir hatten ja schon Vorstösse in diese Richtung. Wir werden gemäss Traktandenliste noch einen Vorstoss behandeln, der eine Verschiebung der Stiftungsaufsicht in ein anderes Departement verlangt, und es gibt Vorstösse im Bereich der Landwirtschaft, die verlangen, die Departementszuteilung da oder dort zu ändern.

Persönlich bin ich der Auffassung, dass sich das Parlament in dieser Frage eher zurückhalten sollte. Natürlich könnten wir, wenn wir wollten, per Gesetz eine Ämter- oder Aufgabenzuteilung erzwingen. Das wäre meines Erachtens aber falsch, denn die Exekutive muss frei und flexibel über ihre Aufgabenverteilung entscheiden können. Die Häufung von Vorstössen in Sachen Aufgabenverteilung unter den Departementen zeigt jedoch, dass hier ein Handlungsbedarf besteht, dass das Parlament nicht zufrieden ist mit der Situation, wie sie heute ist.

Wir haben uns auch in der Geschäftsprüfungsdelegation, die ich derzeit präsidiere, überlegt, ob wir einen Vorstoss machen sollten, dass der Bundesrat auch prüfen soll, alle sicherheitsrelevanten Aufgaben in einem Sicherheitsdepartement zusammenzufassen. Gerade in Respektierung der Kompetenz der Exekutive haben wir aber darauf verzichtet.

Ich möchte den Bundesrat aber bitten, im Rahmen der Verwaltungsreform ganz generell seine Ämterverteilung zu hinterfragen und seine Aufgaben dort, wo es nötig ist, sachgerecht und ausgewogen, auch was die Belastung und die Verantwortung der einzelnen Bundesratsmitglieder betrifft, neu zu verteilen. Dabei muss er ganz bewusst, wie man sagt, nebenan stehen; er muss die Sache einmal von aussen betrachten und darf nicht an sich selbst denken. Ich glaube, dass das Durchschnittsalter unserer Landesregierung es ihr erlauben sollte, diese Aufgabe nun unbefangen anzugehen und eine Neuorganisation zu erstellen, die ja dann hauptsächlich für jenes Gremium gilt, das nachher kommen wird. Aber diese Aufgabe muss die Exekutive selbst an die Hand nehmen, selbst ausführen, top-down. Es ist Chefsache, dies zu tun, und die Verwaltung hat dann zu akzeptieren, was die Exekutive entscheidet. [PAGE 681]

In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat, die laufende Verwaltungsreform wirklich dazu zu benützen, Aufgabenverschiebungen nicht punktuell, wie es da und dort jetzt eben gefordert wird, sondern in einer Gesamtbetrachtung an die Hand zu nehmen.