Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-09-20
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-20
Wortprotokoll
Ich opponiere der Erstellung des Berichtes natürlich nicht. Aber ich bitte den Bundesrat in einem Punkt, seine Aufmerksamkeit auf Folgendes zu lenken. Diese ganze Übung mit der Harmonisierung der Stipendien hat meines Erachtens viel weniger mit einer sozialpolitischen Zielsetzung zu tun, als dass sie eine verdeckte Geldbeschaffung der Universitäten und der Hochschulkantone ist. Das wird übrigens im letzten Punkt des Postulates Leumann auch offen zugegeben: ".... drittens den Hochschulen im Interesse der Verbesserung der Ausbildungsqualität zusätzliche Einnahmen erschliessen." Ob das dann im Interesse der besseren Betreuungsverhältnisse ist usw., ist eine andere Frage. Aber ich will Ihnen mit einer Rechnung zeigen, worauf es hinausläuft, und darum ergreife ich das Wort.
Ein Phil.-I-Student kostet rund 15 000 Franken im Jahr. Ungedeckt geht das zulasten des Trägerkantons der entsprechenden Universität. Wir haben nun eine interkantonale Universitätsvereinbarung, welche vorsieht, dass ein Entsenderkanton dem Empfängerkanton an diese 15 000 Franken den Betrag von 10 000 Franken im Jahr überweist. Die ungedeckten Kosten zulasten des Universitätskantons betragen [PAGE 696] 5000 Franken. Jetzt geht man hin und erhöht die Studiengebühren um 5000 Franken, und dann erwartet man, dass man solidarisch querbeet in der ganzen Schweiz diese zusätzlichen hohen Studiengebühren über Stipendien abfedert.
Macht man diese Rechnung bis zum Schluss, dann gibt zum Beispiel der Kanton St. Gallen oder welcher Kanton auch immer, der ein Phil.-I-Studium oder ein Wirtschaftsstudium anbietet, dem entsprechenden Studenten aus seinem eigenen Kanton 5000 Franken. Dieser zahlt das an die Studiengebühren, und damit ist für den Kanton St. Gallen oder für den Universitätskanton, welcher immer es ist, die Rechnung rundum aufgegangen. Denn anstelle des Defizits von 5000 Franken bezahlt er dem Studenten 5000 Franken Stipendien, der dann das Schulgeld der Universität bezahlt. In diesem Umfang ist das Defizit für den Kanton kleiner. Für den Universitätskanton geht diese Rechnung auf. Mein Kanton hingegen, der den Studenten entsendet, zahlt schlicht 5000 Franken mehr. Denn diese 5000 Franken müsste er nicht stipendieren, wenn nicht die Studiengebühren vorher in die Höhe gegangen wären. Und diese 5000 Franken führen dazu, dass er eine Vollkostendeckung macht, ohne dass das irgendwo geschrieben steht. Eine Vollkostendeckung hat aber nach dem NFA zur Konsequenz, dass Kantone, die die Vollkosten decken, mindestens teilweise mitspracheberechtigt sind. Also, wenn das durchgeht, dann will ich, dass alle Nichthochschulkantone bei jedem Hochschulinstitut mitspracheberechtigt sind; das wäre dann die Konsequenz.
Ich bitte den Bundesrat, das auch zu bedenken.