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Briner Peter · Ständerat · 2006-09-21

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-21

Wortprotokoll

Die Motion beauftragt den Bundesrat, ein Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung zu schaffen, als Kompetenzzentrum für Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und nachhaltige Bewirtschaftung. In der Folge wäre dann das Bundesamt für Veterinärwesen aufzulösen.

Die Motion ist im Nationalrat angenommen worden; der Bundesrat hat Ablehnung beantragt. Er teile zwar, so heisst es in der Stellungnahme, das Kernanliegen des Vorstosses, wolle aber die laufende Überprüfung nicht präjudizieren. Er, der Bundesrat, hält fest, dass er im Hinblick auf die Anpassung des schweizerischen Lebensmittelrechtes an das EU-Recht ein Gesamtkonzept für die Gewährleistung einer effizienten Lebensmittelsicherheit von der landwirtschaftlichen Produktion bis hin an die Verkaufsfront erarbeitet, und das wird auch die Organisationsfragen betreffen.

Die GPK-NR hat in einer Evaluation über die Lebensmittelsicherheit in der Schweiz die Überprüfung der Organisationsstruktur auf Bundesebene begrüsst. Der Vollzug wird in verschiedenen Dienststellen in verschiedenen Departementen ausgeübt. Diese Strukturfragen sollten nun im Rahmen der Verwaltungsreform in einen grösseren Zusammenhang gestellt und so geklärt werden. Da die GPK-SR die Verwaltungsreform begleitet, wird dieses Geschäft eben von unserer GPK bearbeitet.

Die GPK beantragt Ihnen wie der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Ich verweise auf den schriftlichen Bericht. Das Anliegen der Motion wird weiterverfolgt, aber in einem etwas grösseren Rahmen. Wir halten es weiter nicht für sinnvoll, die laufende Verwaltungsreform mit Einzelaufträgen zu alimentieren. Das könnte den Bundesrat zum Umkehrschluss führen, dass er seine Verwaltungsreform ja ausschliesslich auf überwiesene Aufträge des Parlamentes beschränken sollte. Das wollen wir natürlich nicht.

Generell muss erwähnt werden, dass dieser Vorstoss - seine Form, sein Inhalt - in die Organisationskompetenz des Bundesrates gemäss Artikel 8 Absatz 1 RVOG eingreift. Auch das wollen wir nicht. Auch deshalb ist diese Motion abzulehnen. Schliesslich ist zu berücksichtigen, dass die Lebensmittelsicherheit und ihre Kontrolle auch mit den Kantonen abgestimmt werden müssen.

Die GPK wird das Anliegen im Rahmen der Begleitung der Verwaltungsreform im Auge behalten. Ich bin von der GPK auch beauftragt, Ihnen hier zu sagen, dass wir bei dieser Verwaltungsreform ganz hart am Ball bleiben werden.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen also, diese Motion nicht anzunehmen.