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Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-09-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-09-21

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst dem WWF und auch den Motionären für die Aufnahme dieses Themas danken, das seit langem bekannt ist und sicher auch ein sensibles, ein berechtigtes Thema ist. Man muss wirklich anerkennen, dass es sich um eine Problematik handelt, die nach wie vor einer Lösung harrt. Trotzdem muss ich Ihnen aufgrund der internationalen Situation die Ablehnung der Motion beantragen. Weswegen?

Bei der Petition des WWF geht es um ein Verbot des Importes von und des Handels mit illegalem Holz sowie um die Einführung einer Deklarationspflicht nach Holzart und -herkunft, was dann von der Motion in offener Art und Weise aufgenommen wurde. Wenn wir ein gesetzliches Verbot des Importes von und des Handels mit illegalem Holz einführen [PAGE 712] würden, wäre das sicher ein positives politisches Signal, dass die Schweiz dieses illegale Holz nicht toleriert. Der Nachteil ist, dass eine solche Option ganz klar im Widerspruch zu den internationalen Handelsverpflichtungen unseres Landes steht. Das Problem des illegalen Holzeinschlages können Sie nur international lösen, und Sie können es auch nur dann lösen, wenn Sie nicht nur die Nachfrageseite anpacken. Es sind gemeinsame Anstrengungen sowohl der Produzentenländer als auch der Konsumentenländer notwendig. Zudem müssten Massnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages so ausgestaltet werden, dass sie mit unseren internationalen Verpflichtungen vereinbar sind. Das ist die Problematik, die wir dann auch wieder bei der Deklaration der Holzherkunft feststellen.

Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Schaffung von grösserer Transparenz entlang der Holzhandelskette. Es gilt jedoch zu bedenken, dass die unilaterale Einführung einer Deklarationspflicht namentlich gegenüber der EU neue technische Handelshemmnisse schaffen würde, die Ihr Rat vorhin eigentlich abbauen wollte, und dass diese in zweiter Linie auch mit den bestehenden WTO-Verpflichtungen zum Abbau von technischen Handelshemmnissen nicht vereinbar wären. Die Einführung einer Deklarationspflicht wäre somit im internationalen Kontext äusserst schwierig.

Zweitens ist zu bedenken, dass auch der Vollzug mit grossen Problemen verbunden wäre. Die Deklaration der Holzherkunft ist aufgrund der zollrechtlichen Warenpapiere nur bei Rohholz und Schnittwaren möglich, und dies auch dann nur, wenn keine komplizierten Warenflüsse erfolgen. Ansonsten müsste der Warenfluss durch eine internationale Rückverfolgbarkeitslösung dokumentiert werden; eine solche existiert aber zurzeit nicht. Auch die Deklaration der Holzart ist aufgrund der bestehenden zollrechtlichen Warenpapiere nicht gesichert. Die Deklaration von Holzart und Holzherkunft gibt auch keine Auskunft darüber, ob das Holz aus einer illegalen, aus einer legalen oder aus einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung stammt. Es ist daher im Moment kein Vollzugssystem für eine Deklarationspflicht vorhanden. Solche Vorschriften müssen wir zuerst auf internationaler Ebene kreieren, und selbstverständlich müsste sich der Bund dann auch entsprechend an der Marktüberwachung beteiligen.

In der Schweiz ist zu bedenken, dass vor allem kleine Sägereien, Schreinereien und Holzbaubetriebe in diesem Bereich tätig sind. Auch für sie wäre eine Deklarationspflicht entsprechend mit Kosten verbunden. Heute stammen im Holzbereich rund 80 Prozent der Einfuhren aus der EG. Die Einführung dieser Deklarationspflicht würde aber, wie ich schon angetönt habe, genau gegenüber der EG die bestehende Richtlinie verletzen. Die Schweiz muss sich daher nach Ansicht des Bundesrates vor allem für eine internationale Lösung engagieren und sollte jetzt nicht unilateral im Alleingang eine Deklarationspflicht einführen, aus der Erkenntnis heraus, dass diese Deklarationspflicht sowohl im Vollzug als auch in rechtlicher Hinsicht problematisch ist.

Mit der auf Freiwilligkeit beruhenden Deklaration wurden, wie gesagt wurde, in den letzten Jahren gute Erfolge erzielt. Auch die freiwillige Deklaration hat ihre Nachteile, vor allem im Bereich der Durchsetzbarkeit. Von den freiwilligen Branchenabkommen und den bereits gutanerkannten Labels, vor allem dem FSC-Label, aufgrund derer Konsumentinnen und Konsumenten Holz aus garantiert nachhaltiger Waldbewirtschaftung kaufen können, gibt es aber positive Zeichen zu vermelden. Die freiwillige Deklaration hat zudem den Vorteil, dass sie eben nicht in Widerspruch zu den bestehenden WTO-Verpflichtungen zum Abbau von technischen Handelshemmnissen steht. Diese Massnahmen sind daher flexibler und sensibilisieren die Importbranche für die Problematik dieses illegalen Holzeinschlages.

Deshalb bitte ich Sie namens des Bundesrates, das Problem sicher ernst zu nehmen, wie wir das ernst nehmen, aber uns im Moment den Auftrag zu geben, mit der Internationalisierung des Problems weiterzufahren und so zu versuchen, dem illegalen Holzhandel entgegenzutreten und damit den korrekten Umgang mit der nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu schützen.

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