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Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-09-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-09-21

Wortprotokoll

Selbstverständlich beantragt der Bundesrat die Annahme des Postulates, denn ob wir in Verhandlungen über einen EU-Agrarfreihandel eintreten wollen und welches die Grundlagen sind, ist tatsächlich eine wichtige Frage, die wir zu entscheiden haben. Es ist die Absicht des Bundesrates, gerade jetzt, in dieser Phase der exploratorischen Gespräche, einerseits mit der EU die Grundlagen zu eruieren und andererseits landesintern mit den massgeblichen Verbänden und selbstverständlich auch mit dem Parlament in die Diskussion zu treten, damit wir dann entscheiden können, ob wir Verhandlungen aufnehmen wollen oder nicht.

Ich bitte Sie aber, Folgendes zu berücksichtigen: Selbst wenn wir Ihnen diesen Bericht vorlegen und dann der Entscheid kommt, dass wir Verhandlungen aufnehmen, haben es Verhandlungen natürlich an sich, dass man in ihrem Verlaufe noch neue Erkenntnisse gewinnt, dass sich Verhandlungen verändern. Also können wir natürlich nicht aufgrund des Ergebnisses dieser exploratorischen Phase schon klipp und klar anmelden, wie dann das Endergebnis aussehen wird. Insofern muss man hier schon sehen: Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet nicht, dass man sagt: Jawohl, es gibt einen solchen Vertrag; und sie impliziert nicht die Eckwerte und die Resultate aus den Verhandlungen.

Sie wissen, dass die Schweiz und die EU zurzeit eigentlich zwei gemeinsame Grundlagen haben: einerseits ein Freihandelsabkommen von 1972 über landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, andererseits das Agrarabkommen von 1999, welches bereits die teilweise Liberalisierung des Handels mit Agrarprodukten vorsieht und betreffend den Käse eben bereits ab Mitte 2007 den Freihandel vorsieht. Handelsmässig sind wir heute auch im Agrarsektor mit der EU engstens verbunden, indem 77 Prozent unserer Einfuhren aus der EU kommen und 69 Prozent unserer Ausfuhren in die EU gehen. Mengenmässig besteht heute ein klares Ungleichgewicht. Das finanzielle Volumen der Agrareinfuhren beträgt 6,9 Milliarden Franken, auf der Exportseite reden wir lediglich von 2,8 Milliarden Franken. Das sind Fakten, die heute bestehen und die in dieser Phase der exploratorischen Gespräche wichtig sind.

Im Bericht, Herr Frick, werden wir selbstverständlich nebst den Ergebnissen der Konsultation der involvierten Verbände auch die Auswirkungen für den gesamten Sektor darlegen, auch für die vor- und nachgelagerten Bereiche. Es ist wichtig, dass wir den ganzen Ernährungssektor ins Auge fassen und nicht nur die produzierende Landwirtschaft; das ist uns wichtig. Wir wollen dann aber auch darstellen, welche Bereiche dieser Ernährungswirtschaft von einem allfälligen Freihandel profitieren und in welchen Bereichen es Risiken und Probleme gibt. Nur das ist ehrlich; und nur wenn wir diese Bereiche so transparent aufzeigen, können wir auch einen guten Entscheid fällen.

Den dritten Teil des Berichtes werden Sie entsprechend auch erhalten, wenn wir wissen, dass einzelne Bereiche in Probleme geraten werden. Dann müssen wir uns überlegen, ob flankierende Massnahmen nötig wären, um diese Sektoren zu stützen. Das würde dann auch davon abhängen, wie schnell ein Freihandel realisiert werden müsste und könnte, wie lang die Übergangsfristen sind. Wir werden Ihnen also diesen dritten Teil mit möglichen Lösungen für Begleitmassnahmen selbstverständlich auch vorlegen. Die zeitliche [PAGE 706] Dimension kann ich nicht genau abschätzen, ein solcher Bericht würde aber frühestens im nächsten Frühling vorliegen. Aber es ist im Moment schwierig abzuschätzen, wie die zeitliche Dimension aussieht, weil wir das seriös machen wollen. Ich will wirklich auch mit den involvierten Verbänden der Nahrungsmittelindustrie und des Schweizerischen Bauernverbandes und seiner Untergruppierungen eine transparente, gute Entscheidung treffen können.

Insofern beantrage ich Ihnen die Annahme des Postulates.

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