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preparatory:AB 68034

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-25

Wortprotokoll

In der ersten Runde haben wir entschieden, dass die Massnahmen, die im Betrieb erfolgen, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber getroffen werden sollen. In dieser Beurteilung ist uns der Nationalrat gefolgt.

Weiter haben wir entschieden, dass die IV die Möglichkeit haben soll, den Betrieben einen Betrag auszubezahlen, wenn ein Angestellter oder eine Angestellte weiterhin im Betrieb beschäftigt werden kann. Der Bundesrat soll die entsprechenden Bestimmungen festlegen. Der Nationalrat vertritt mit 96 zu 73 Stimmen die Meinung, dass die Möglichkeit einer Beitragszahlung an die Arbeitgeber gestrichen werden soll. Er begründet seinen Entschluss damit, dass mit dieser Möglichkeit ein neues Element in der Invalidenversicherung Eingang finden würde. Wenn der Arbeitgeber einen Betroffenen weiterbeschäftigen kann, sei es nicht unproblematisch, wenn er von einer staatlichen Versicherung dafür Gelder ausbezahlt bekomme. Es werde damit eine Art Subvention eingeführt, die wir bis dato in dieser Art nicht kennen. Die IV-Gelder seien nicht für die Leistung von Lohnbeiträgen da; dies selbst dann nicht, wenn es sich um eine Kann-Formulierung handle und es gemäss Version des Ständerates dem Bundesrat obliege, Betrag und Auszahlungsbedingungen festzulegen.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen, an unserem ursprünglichen Antrag festzuhalten. Es sei für die Versicherung einfacher, einen finanziellen Anreiz zu leisten, wenn jemand am angestammten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt wird, als einen anderen Arbeitsplatz zu suchen, Leute umzuschulen und anderswo zu integrieren. Die Kommission hat aber ein gewisses Verständnis dafür, dass die Beiträge nicht unbeschränkt geleistet werden können. Um den Bedenken des Nationalrates entgegenzukommen, schlägt die Kommission vor, dass der Bundesrat nicht nur den Betrag und die Auszahlungsbedingungen, sondern auch eine Befristung festlegen muss.