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Schwaller Urs · Ständerat · 2006-09-26

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-26

Wortprotokoll

Mit dem NFA wird eine Verbesserung der Effizienz, Effektivität und Anreizstruktur des föderalen Systems der Schweiz angestrebt. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme zwischen Bund und Kantonen so weit wie möglich und sinnvoll entflochten werden. Ist aber die Entflechtung einmal vorgenommen, ist dem mit der Ausführung einer Aufgabe betrauten Bund oder dem jeweiligen Kanton auch das Vertrauen zu schenken, dass die übertragene Aufgabe richtig wahrgenommen wird.

Die Motion Heim tangiert den Aufgabenbereich der heutigen IV-Leistungen, d. h. die Bau- und Betriebsbeiträge an Behindertenheime, Werk- und Tagesstätten usw. Bekanntlich wird dieser Aufgabenbereich infolge des NFA kantonalisiert, d. h. in die Kompetenz der Kantone gestellt. Der Bund und die Versicherung ziehen sich daraus zurück, es gibt dazu auch einen neuformulierten Verfassungsartikel 112, wonach der Bund für individuelle Leistungen zuständig ist, währenddem die Kantone die Eingliederung invalider Personen zu fördern haben, insbesondere durch Beiträge an den Bau und den Betrieb von Institutionen, die dem Wohnen und Arbeiten dienen. Der Bund erlässt also ein Rahmengesetz, das sogenannte Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (Ifeg). Es enthält Mindeststandards, die von den Kantonen einzuhalten sind: Vor allem geht es um die Bedingungen, die im Gesetz aufgeführt werden, damit eine solche Institution vom jeweiligen Kanton überhaupt anerkannt werden kann.

Die Motionärin will nun den Bund beauftragen, dieses Ifeg zu ergänzen. Demnach sollen die vom Bund zu bewilligenden kantonalen Konzepte zusätzlich zur Bedarfsplanung den Nachweis erbringen, dass das Leistungsangebot quantitativ und qualitativ bedarfsgerecht erbracht wird. Der Schlüsselsatz in der Begründung der Motion Heim ist: "Der Bund und die Kantone sollten periodisch den Nachweis [PAGE 767] erbringen .... dass der Qualitäts- und Leistungsstandard in Heimen .... bedarfsgerecht weiterentwickelt wird." Demnach wäre der Bund zusammen mit den Kantonen nicht nur mitverantwortlich, sondern müsste die Qualitätssicherung sogar noch weiterentwickeln. Eine solche Vorschrift geht aber ganz klar weit über die Rahmengesetzgebung hinaus. Falls die Motion Heim realisiert würde, hätten wir neue Verflechtungen, doppelte Zuständigkeiten und damit neue unklare Verantwortlichkeiten geschaffen. Eine Umsetzung der Motion Heim wäre somit nicht nur ein Einbruch in den NFA, sondern wäre auch weder im Sinn der Kantone noch im Sinn der Organisationen. Daher käme eine Annahme der Motion auch einem Rückschritt gleich: Was wir teilweise entflochten haben, würden wir wiederum verflechten.

Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, die Motion abzulehnen.